Ein dramatischer Vorfall ereignete sich heute Morgen in Herbrechtingen, als ein elfjähriger Junge auf seinem Kinderfahrrad mit einem 71-jährigen Autofahrer kollidierte. Kurz vor 7.30 Uhr fuhr der Junge auf dem Gehweg der „Lange Straße“, während der Senior mit seinem VW unterwegs war und nach links auf einen Parkplatz abbiegen wollte. Dabei übersah er den Radfahrer, was zu einem Zusammenstoß führte, bei dem der Junge über die Motorhaube flog und auf der Straße landete. Glücklicherweise waren beide Verkehrsteilnehmer mit geringer Geschwindigkeit unterwegs, sodass der Aufprall nicht heftig war.
Ersten Berichten zufolge blieb der Junge unverletzt, was die Situation etwas erleichtert. Die Polizei Giengen hat die Ermittlungen aufgenommen und stellte fest, dass der Junge verbotenerweise auf dem Gehweg fuhr und zudem keine Beleuchtungseinrichtung an seinem Fahrrad hatte. Der Sachschaden am Auto beläuft sich auf etwa 1000 Euro, während das Fahrrad unbeschädigt blieb.
Wichtige Verkehrsregeln für Kinder
Die Straßenverkehrsordnung ist klar: Verkehrsteilnehmer müssen die Fahrbahnen benutzen, Gehwege sind für Fahrzeuge tabu. Doch für Kinder gelten besondere Regeln: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren, und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie dies ebenfalls. Diese Vorschriften sind entscheidend, um die Sicherheit der kleinen Radfahrer zu gewährleisten und Unfälle wie diesen zu vermeiden.