In der Metropolregion Rhein-Neckar leben gegenwärtig rund 2.300 Personen, die nach dem Aufenthaltsgesetz ausreisepflichtig sind. Diese Zahl wurde kürzlich durch das baden-württembergische Innenministerium bestätigt und ergibt sich aus einer Anfrage der FDP im Landtag. Die bereitgestellten Informationen beziehen sich auf den Stand vom 31. Juli 2024 und umfassen die Städte Mannheim, Heidelberg sowie den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis.
Im Detail zeigt sich, dass von diesen 2.300 Personen etwa 1.200 im Rhein-Neckar-Kreis wohnhaft sind. Darunter befinden sich rund 600 Personen in Mannheim, 284 in Heidelberg und circa 220 im Neckar-Odenwald-Kreis. Trotz ihrer ausreisepflichtigen Situation wird diesen Personen vorübergehend Duldung gewährt, was bedeutet, dass eine Abschiebung momentan nicht vollzogen werden kann.
Hintergründe zur Duldung von Ausreisepflichtigen
Das Innenministerium hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es eine Vielzahl von Gründen dafür gibt, dass eine Abschiebung nicht erfolgt. Die genauen Hintergründe wurden nicht präzisiert. So sind beispielsweise viele dieser Menschen geduldet, weil sie aus Ländern stammen, aus denen eine Abschiebung aus humanitären Gründen nicht zulässig ist. Ein klassisches Beispiel hierfür ist Syrien, das aufgrund des Bürgerkriegs nicht als sicheres Herkunftsland gilt.
Im Juli lebten in Baden-Württemberg insgesamt 24.256 geduldete Personen, was die Komplexität des Themas deutlich macht. Die Hauptgründe für die Duldung sind oft abgelehnte Asylanträge oder illegale Einreisen. Die zuständigen Behörden müssen in jedem Fall individuell prüfen, ob ein nachvollziehbarer Duldungsgrund vorliegt und diese Duldung wird in der Regel für drei Monate gewährt, bevor sie erneuert werden muss.
Ein weiterer Aspekt ist die Unterstützung für freiwillige Rückkehrer. So arbeitet der Neckar-Odenwald-Kreis mit Rückkehrberatungen zusammen, um die Rückkehr in das Heimatland zu erleichtern. Die Verantwortung für die endgültige Entscheidung über Abschiebungen liegt jedoch nicht bei den lokalen Behörden, sondern beim Regierungspräsidium.
Die FDP im Landtag hat die Zahlen als zu hoch kritisiert und fordert eine konsequentere Vorgehensweise bei Abschiebungen. Die Frage, ob sich darunter möglicherweise sogenannte Gefährder befinden, wollte das Innenministerium aus ermittlungstechnischen Gründen nicht kommentieren. Auch eine detaillierte Aufschlüsselung nationaler Herkunft der ausreisepflichtigen Personen sei aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht umsetzbar, so das Ministerium.
Zusammengefasst zeigt die aktuelle Situation in der Rhein-Neckar-Region, dass es eine erhebliche Anzahl von Personen gibt, die rechtlich ausreisepflichtig sind, jedoch aus verschiedenen Gründen in Deutschland verbleiben. Diese Thematik bringt nicht nur rechtliche, sondern auch humanitäre Aspekte mit sich, die in der öffentlichen Debatte eine wichtige Rolle spielen. Für eine eingehendere Betrachtung der Lage bietet der Artikel auf www.swr.de umfassende Informationen.
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