In letzter Zeit sind die deutschen Behörden verstärkt vor Betrugsversuchen mit gefälschten Steuerbescheiden gewarnt worden. Empfänger solcher Schreiben werden aufgefordert, umgehend Steuern nachzuzahlen, was sich jedoch als fiese Masche herausstellt. Diese Betrugsfälle betreffen mehrere Bundesländer, darunter Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, und die jeweiligen Finanzämter sind alarmiert.
Ein Betrug dieser Art läuft typischerweise so ab: Die Täter versenden gefälschte Steuerbescheide per Post und fordern eine Zahlungsüberweisung. Diese Briefe sehen auf den ersten Blick vielleicht echt aus, sind jedoch gefälscht. „Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten,“ warnt das Landesamt in Hannover.
Identifikation der Fälschungen
Es gibt einige Hinweise, anhand derer man erkennen kann, dass es sich um einen Betrug handelt. Eine auffällige Besonderheit ist die Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“, die es nicht gibt. Zudem sind Angaben wie Adresse, Internetseite oder Kontaktdaten oft inkorrekt. Meistens finden sich auch keine rechtlichen Hinweise in den gefälschten Bescheiden. Eine Aufforderung zur Zahlung auf ein Konto einer ausländischen Bank sollte ebenfalls hellhörig machen, wie die Finanzbehörde in Rheinland-Pfalz erklärt. Betroffene sollten die Angaben ihrer Bescheide daher mit vorherigen Steuerbescheiden abgleichen.
Das Landeskriminalamt gibt zudem zu erkennen, dass Empfänger immer kontaktierbare Informationen zu ihrem Finanzamt haben sollten, um den Ursprung des Schreibens zu verifizieren. So kann das Risiko, auf diese Betrügereien hereinzufallen, verringert werden.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte keinesfalls das Geld ohne Überprüfung überweisen. Die Empfehlung ist, direkt beim zuständigen Finanzamt nachzufragen. Falls Zweifel bestehen, können Alternativen wie das Telefonbuch oder das Internet bei der Beschaffung korrekter Kontaktdaten helfen. Wenn der Bescheid als Fälschung entlarvt wird, empfiehlt es sich auch, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Nach einem Betrug: Chancen auf Rückerstattung
Leider haben die Opfer, die bereits auf solche Betrüger hereingefallen sind, wenig Hoffnung, ihr Geld zurückzubekommen. Die Verbraucherzentralen betonen, dass Überweisungen nicht rückgängig gemacht werden können, sobald der Auftrag von der Bank bearbeitet wurde. In solchen Fällen kann ein schneller Anruf bei der Bank eventuell die einzige Rettung sein, allerdings gibt es auch hier keine Garantie.
Neben den gefälschten Steuerbescheiden nutzen Betrüger auch andere Methoden, um ihre Ziele zu erreichen. Dazu gehören etwa „Schockanrufe“ oder betrügerische E-Mails und SMS. In Schleswig-Holstein warnen die Behörden insbesondere vor E-Mails, die angeblich von Elster stammen und die Rückzahlungen versprechen. Diese Nachrichten sind jedoch ebenfalls Fälschungen und zielen darauf ab, persönliche Daten zu erlangen.
Ein weiteres gefährliches Vorgehen sind manipulierte QR-Codes in den E-Mails oder Briefen. Über solche Codes gelangen die Betroffenen auf betrügerische Websites, die oft täuschend echt aussehen. Die Polizei in Osnabrück warnt eindringlich davor, auf diesen Seiten persönliche Informationen wie Passwörter oder Bankdaten einzugeben.
Für eine detaillierte Betrachtung der verschiedenen Betrugsmaschen und Tipps zur Vermeidung solcher Vorfälle sind weitere Informationen auf www.pz-news.de zu finden.