Philippsburg steht im Fokus, denn die neuen Castor-Behälter dürfen nun im Standort-Zwischenlager eingelagert werden! Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Eilanträge, die sich gegen diese Entscheidung richteten, abgelehnt. Die Genehmigungen führen nicht zu einer Erhöhung der bereits genehmigten Anzahl an Castor-Behältern. Die Bevölkerung muss sich keine Sorgen um eine zusätzliche radioaktive Exposition machen, denn die festgelegten Grenzwerte werden weiterhin deutlich unterschritten. Selbst die Ängste vor möglichen Gefahren durch den Ukraine-Konflikt oder Terroranschläge wurden vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen.
Unanfechtbarer Beschluss
Die Castor-Behälter können bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren eingelagert werden. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 10 S 1555/24) und sorgt damit für Klarheit in der angespannten Situation. Bis zum Jahresende sollen die hochradioaktiven Abfälle aus La Hague nach Philippsburg transportiert werden. Diese Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in Frankreich.
Bürgermeister äußert Bedenken
Der Bürgermeister von Philippsburg, Stefan Martus (parteilos), äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Zwischenlagers. Er betont, dass sich die geopolitische Sicherheitslage in den letzten Jahren verändert hat. Dennoch versichert die EnBW, dass die höchsten Sicherheitsstandards eingehalten werden. Die Diskussion um den bevorstehenden Castor-Transport von Frankreich nach Philippsburg bleibt angespannt und wird weiterhin aufmerksam verfolgt.
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