Der Fall Kater Emil sorgt für Aufregung im Heilbronner Landgericht! Nach dem tragischen Tod des Katers in einer Bärenfalle im Jahr 2021 wird jetzt erneut gegen den mutmaßlichen Täter verhandelt. Der Angeklagte, ein Nachbar von Emils Besitzern, wurde in erster Instanz freigesprochen, da die Beweise nicht ausreichten, um ihm die Schuld nachzuweisen. Doch die Staatsanwaltschaft legt nun Berufung ein und lässt nicht locker!
Die erschütternde Geschichte begann vor drei Jahren. Emil kam in einer brutal aufgebauten Schlagfalle ums Leben, die auf dem Grundstück des Nachbarn aufgestellt war. Laut Emils Familie hat der Nachbar zugegeben, die Falle aufgestellt zu haben – angeblich aus Ärger über den Katzenkot in seinem Garten. Der Angeklagte hingegen beharrt darauf, unschuldig zu sein, und beschuldigt Emils Familie, zu lügen. Juist zu Beginn des neuen Prozesses bekräftigte er seine Unschuld und stellte sogar die Glaubwürdigkeit der Familie in Frage. Doch wo sind die Beweise? Fingerabdrücke auf der Falle blieben aus, was zu dem früheren Freispruch führte.
Erneute rechtliche Auseinandersetzung
Die Staatsanwaltschaft zeigt sich optimistisch und hofft, dass die Berufung den entscheidenden Wendepunkt bringen wird. Inzwischen hat auch die Tierschutzorganisation PETA lautstark Stellung bezogen. Sie verurteilte das Urteil der ersten Instanz und erinnerte daran, dass die Verwendung von Schlagfallen in Baden-Württemberg streng verboten ist. Lediglich mit Genehmigung dürfen diese in Ausnahmefällen aufgestellt werden, während der Verkauf solcher Fallen jedoch weiterhin gestattet ist. Die kritischen Stimmen werden lauter – für Emil und die vielen anderen Tiere, die unter ähnlichen Umständen leiden!
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