In Baden-Baden hat ein skrupelloser Einbrecher sein Unwesen getrieben. Zwischen Mittwochabend und Freitagvormittag brach er gewaltsam in ein Gebäude in der Prinz-Weimar-Straße ein, indem er sich über ein Dachfenster Zugang verschaffte. Laut den Ermittlungen der Polizei ist der Täter offenbar von einer Terrasse aus mit Hilfe einer mitgebrachten Leiter auf einen Balkon gelangt und hat dann einen weiteren Aufstieg aufs Dach in Kauf genommen. Ob bei diesem dreisten Einbruch Wertgegenstände entwendet wurden, ist gegenwärtig unklar. Die Kriminaltechniker haben bereits Spuren gesichert, während die Beamten des Polizeireviers Baden-Baden die Ermittlungen weiter intensivieren. Die Polizei bittet um Hinweise von Zeugen, die möglicherweise verdächtige Aktivitäten beobachtet haben (goodnews4.de).
Wiederholung des Vergewaltigungsprozesses
Ein weiterer Fall aus Baden-Baden sorgt für Aufregung: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen einen ehemaligen Pfadfinder-Leiter kassiert. Der Fall, der tief in die 80er Jahre zurückreicht, wirft zahlreiche Fragen auf, nicht zuletzt bezüglich der Behandlung der Aussagen des mutmaßlichen Opfers. Das erstinstanzliche Gericht hatte wegen unzureichender Prüfung der Glaubwürdigkeit der Klägerin und Jahresunterschieden in ihren Aussagen das Verfahren gegen Dieter K. für nicht ausreichend behandelt angesehen und den Fall zurück an das Landgericht verwiesen. Der nun freigesprochene Angeklagte bleibt vorerst auf freiem Fuß, was für Bestürzung sorgt, da die schwere Vorwürfe im Raum stehen, darunter Anstiftung zur Vergewaltigung. Die mühsame Wahrheitsfindung wird nun erneut in einem neuen Verfahren vor einer anderen Kammer stattfinden (bnn.de).
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