Ein Sturm im Wasserglas: Kreisrat Matthias Seydelmann von der FDP steht in der Schusslinie, nachdem er geheime Informationen aus einer nicht-öffentlichen Sitzung an die „Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung“ weitergegeben hat. In der jüngsten Kreistagssitzung wurde er dafür vom Landrat Joachim Bläse öffentlich gerügt. Der Landrat drohte sogar mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro für diesen „erheblichen Verstoß“.
Der Zoff begann Mitte Oktober, als der FDP-Kreisverband eine Pressemitteilung zur geplanten Wiedereinführung einer Kantine im Landratsamt veröffentlichte. Seydelmann kritisierte die hohen Kosten und warf dem Konzept vor, nicht zur angespannten Finanzlage des Ostalbkreises zu passen. Seine Behauptungen, dass die Kosten der Kantine das Zwei- bis Dreifache vergleichbarer Einrichtungen in der Region betragen, sorgten für Aufregung.
Die rechtlichen Konsequenzen
Die Weitergabe dieser Informationen stellt einen klaren Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht dar, die in der Landkreisordnung von Baden-Württemberg festgelegt ist. Laut Landrat Bläse könnte diese Verletzung nicht nur das Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben, sondern auch die Verhandlungsposition von Bietern im laufenden Vergabeverfahren gefährden. Die Presse war jedoch uninformiert, da der betreffende Beschluss nicht öffentlich bekannt gegeben wurde.
Trotz der drohenden Geldstrafe bleibt es bei einer öffentlichen Rüge für Seydelmann. Das Landratsamt hat klargestellt, dass das Ordnungsgeld nicht fällig ist. Die FDP-Fraktion sieht sich jedoch nicht im Unrecht und prüft die Pressemitteilung. Seydelmann betont, dass der Steuerzahler das Recht hat, über Ausgaben informiert zu werden und fordert Transparenz in der Verwaltung.