
Ein Autohändler aus dem Bezirk Spittal an der Drau ist mutmaßlich Opfer einer Betrugsmasche geworden. Anfang März erhielt er eine vielversprechende E‑Mail von einer angeblichen international tätigen Mietwagenagentur, die ihm mehrere gut erhaltene Gebrauchtwagen zu einem überzeugenden Preis anbot. Der Händler entschied sich, fünf Autos zu kaufen, und überwies dafür mehrere Zehntausend Euro auf ein Konto in Deutschland. Doch die Lieferung blieb aus, und alle Versuche, die vermeintlichen Verkäufer zu kontaktieren, blieben erfolglos. Die E-Mail-Adresse existierte nicht mehr – ein klares Zeichen für einen Betrug. Der Händler erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei, und nun laufen die Ermittlungen, da solche Fälle immer häufiger auftreten, wie klick-kaernten.at berichtet.
Rechtliche Anforderungen an Kaufverträge
Im Kontext von Kaufverträgen ist auch die rechtliche Handhabung von Lieferterminen relevant. Wie autokaufrecht.info erklärte, kann ein Kfz-Händler, der verbindlich mit einem Käufer einen Vertrag abschließt, diesen auch durch eine formlose Erklärung annehmen, selbst wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (*AGB*) steht, dass eine schriftliche Bestätigung erforderlich ist. Ein Käufer hat das Recht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, jedoch läuft dieses Recht nicht automatisch ab, wenn er zunächst seine Rücktrittserklärung zurückhält und versucht, Preisnachlässe zu verhandeln. Entscheidend ist, dass der Verkäufer nicht sinnvollerweise davon ausgehen kann, dass der Käufer auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Außerdem wurde festgestellt, dass eine mit "Ende Februar/Anfang März" angegebene Lieferfrist nicht als absolut bindend gilt, solange diese nicht klar als Fixtermin bezeichnet wurde.
Diese rechtlichen Gesichtspunkte verdeutlichen die Komplexität von Autokäufen und unterstreichen die Notwendigkeit von Sorgfalt bei Vertragsabschluss, insbesondere in einer Zeit, in der Internetbetrug zunimmt. Händler und Käufer sollten sich der Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsicht walten lassen.
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