Deutschland

Ärzteschaft im Dialog: Reform der GOÄ auf der Zielgeraden!

Kampf um die GOÄ: Die Bundesärztekammer fordert endlich faire Vergütung und klare Regeln für die Privatpatienten-Abrechnung - ein wegweisendes Clearingverfahren soll jetzt Klarheit schaffen!

In Berlin hat der Vorstand der Bundesärztekammer jüngst ein wichtiges Thema angesprochen, das die Gesundheitsversorgung in Deutschland betreffen könnte: die dringend nötige Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese rechtlichen Bestimmungen regeln, wie Ärzte für ihre Dienstleistungen gegenüber Privatpatienten Gebühren erheben dürfen. Die derzeitige GOÄ ist, so die Ärztevertreter, stark veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen medizinischen Standards und den Kostenentwicklungen im Gesundheitssektor.

Die Überarbeitung ist mittlerweile unerlässlich geworden, da die aktuellen Regelungen eine transparente und rechtssichere Abrechnung privatärztlicher Leistungen erheblich erschweren. Die fachliche Unterstützung und Zuwendung, die Ärzte ihren Patienten in verschiedenen Bereichen anbieten, wurde im Rahmen der bestehenden GOÄ nicht mehr angemessen entlohnt. Dies führte nicht nur zu Unzufriedenheit in der Ärzteschaft, sondern könnten letztlich auch die Versorgungsqualität der Patienten negativ beeinflussen.

Politische Rahmenbedingungen und Verhandlungen

Bereits zu Beginn des Jahres 2023 übergab die Bundesärztekammer die überarbeitete und gemeinsam mit ärztlichen Verbänden sowie Fachgesellschaften erarbeitete GOÄ an den Bundesgesundheitsminister. Seither wurde kontinuierlich eine Umsetzung der neuen Ordnung gefordert. In der politischen Realität ist jedoch klar, dass eine Einigung über die GOÄ-Novelierung nicht allein von der Ärzteschaft abhängt, sondern auch von der Zustimmung des PKV-Verbands, der die privaten Krankenversicherungen vertritt.

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Der Vorstand hat erkennen lassen, dass kürzlich intensive Gespräche dazu geführt haben, abzuklären, bis zu welchem Punkt der PKV-Verband bereit ist, die ärztlich ausgearbeiteten Vorschläge zu akzeptieren. Diese Gespräche sind für die Autoren der neuen GOÄ von großer Bedeutung, um einen Konsens zu finden und die Vergangenheit der unzureichenden Vergütung zu überwinden. Der Stand dieser Verhandlungen wird von ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften seit Mitte September 2024 sorgfältig geprüft.

Ein wesentlicher Aspekt, der in diesen Diskussionen zur Sprache kommt, sind die vorgeschlagenen Gebühren für privatärztliche Leistungen. Viele Verbände kritisieren, dass die von den Ärzten vorgelegten Gebühren teils deutlich reduziert werden müssen, was angesichts der Verantwortung, die von Ärzten und den Privatversicherungen getragen wird, problematisch sein könnte. Das Ziel der Novellierung muss eine faire Vergütung sicherstellen, die sowohl den Aufwand der Ärzte berücksichtigt als auch für die Privatversicherten tragbar ist.

Das Clearingverfahren und der Weg nach vorn

Um die offenen Fragen und Bedenken aus den bisherigen Gesprächen zu klären, hat die Bundesärztekammer ein Clearingverfahren ins Leben gerufen. Dieses dient dazu, alle beteiligten Ärzteverbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen. Ein Ziel ist es, bis zum Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig eine gemeinsame Haltung unter den Ärzten zu finden und die anstehenden Herausforderungen strukturiert zu bearbeiten.

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Der Vorstand der Bundesärztekammer hat den Verbänden und Fachgesellschaften für ihr Engagement gedankt und betont, wie wichtig es ist, die anstehenden Fragen gemeinsam zu klären. Den Ärzten kommt eine zentrale Rolle zu, die sowohl das Für als auch das Wider sorgfältig abwägen müssen, um zu einem Konsens zu gelangen.

Diese Entwicklungen sind von äußerster Relevanz für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland und könnten entscheidende Auswirkungen auf die Arzt-Patienten-Beziehung sowie die Vergütungssysteme im Heilberuf haben. Für weitere Details zu den Herausforderungen und dem Status der GOÄ-Novellierung, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.

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