Am 14. Jänner 2026 wurde ein 22-jähriger Mann wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 6. Juli 2024 während eines Sommerfestes im kleinen Ort Stall im Mölltal. Der Angeklagte hatte mit einem Steakmesser mehrfach auf den Kopf eines 21-jährigen Gleichaltrigen eingestochen, was das Gericht als versuchten Mord einstufte. Die Geschworenen einigten sich auf ein einstimmiges Urteil, obwohl dieses noch nicht rechtskräftig ist. Die Entscheidung folgt auf eine Reihe tragischer Ereignisse, bei denen Alkoholkonsum eine wesentliche Rolle spielte.

Der Täter war zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert und hatte zuvor bereits einen Amoklauf angekündigt. Trotz eines vorliegenden Waffenverbots kehrte er mit einem Steakmesser zurück, um den Angriff auszuführen. Das 21-jährige Opfer überlebte nur „durch glückliche Umstände“, da es den Angriff zu spät bemerkte. Nach dem Vorfall konnte das Opfer zum Festgelände laufen, während der Täter sich nicht mehr selbstständig bewegen konnte und später von der Polizei in seinem Bett verhaftet wurde. Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung wurden schwere Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht des Opfers festgestellt.

Schwere der Verletzungen

Für das Opfer waren die Folgen des Angriffs gravierend. Er musste sich zwei chirurgischen Eingriffen unterziehen, um die Blutungen zu stoppen. Durch die Verletzungen leidet das Opfer jetzt unter Gesichtslähmung sowie Einschränkungen beim Schlucken und Sprechen. Zeugen berichteten, dass das Opfer zwar alkoholisiert war, jedoch nicht in einem besorgniserregenden Zustand.

Ein Atem-Alkoholtest ergab Werte zwischen 1,3 und 2,6 Promille für das Opfer. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten stellte fest, dass der Täter eine „Enthemmung durch Alkohol“ aufwies, jedoch nicht die Fähigkeit zur Steuerung seines Handelns herabgesetzt war. Mildernde Umstände, wie ein ordentlicher Lebenswandel des Täters und Teilschadenersatz, wurden bei der Urteilsfindung in Betracht gezogen. Insgesamt erhielt das Opfer 5.000 Euro Schadensersatz, mit weiteren 1.000 Euro, die folgen sollen. Die Haftstrafe von 12 Jahren wird bei der vorliegenden Untersuchungshaft angerechnet.

Alkoholkonsum und Gewalt

Diese Tragödie ist nicht isoliert. Laut Ärzteblatt ist Alkoholkonsum stark mit aggressivem Verhalten verbunden. Epidemiologische Studien zeigen, dass akut alkoholintoxikierte Personen weltweit bei etwa der Hälfte aller Gewaltverbrechen und sexuellen Übergriffen involviert sind. In Deutschland geschieht jede dritte Gewalttat unter Alkoholeinfluss. Alkoholbezogene Aggression tritt sowohl bei akutem als auch chronischem Alkoholkonsum auf und kann zu schwerwiegenden persönlichen und sozioökonomischen Folgen führen.

Zu den ähnlichen Fällen zählt das Urteil gegen einen 46-jährigen Somalier, der im Juli 2025 in einer Flüchtlingsunterkunft in Kaiserslautern wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Diese Tat begann mit einem Streit über Geld und Zigaretten, in dessen Verlauf der Angeklagte das Opfer unvermittelt mit einem Messer in den Hals stach. Auch hier war sowohl der Täter als auch das Opfer alkoholisiert, was die Situation weiter eskalierte.

Die genannten Fälle verdeutlichen die erschreckenden Zusammenhänge zwischen Alkoholkonsum und Gewalt und rufen zu einem gesellschaftlichen Umdenken auf, besonders in Bezug auf Prävention und den Umgang mit Aggressionen unter Einfluss von Alkohol.