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Brandgefährdetes Gasthaus in Gries am Brenner: Totalbankrott des Denkmalschutzes

Umstrittene Behördenhandlungen führen zu weiteren Beschädigungen des denkmalgeschützten Gasthauses "Weißes Rössl" in Gries am Brenner, Tirol. Ein Jahr nachdem das Gebäude durch einen Brand schwer beschädigt wurde, steht das Dach immer noch offen und ist den Witterungsbedingungen schutzlos ausgeliefert. Dieses Behördenversagen zeigt deutlich die Schwachstellen des Denkmalschutzes in Österreich auf. Eine dringend benötigte Schutzabdeckung für das Dach wurde bisher nicht umgesetzt. Während das Bundesdenkmalamt den Antrag auf Sicherungsmaßnahmen erst am 4. Oktober gestellt hat, hätte die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) bereits unmittelbar nach dem Brand handeln müssen. Doch auch die BVB scheint nicht in der Lage zu sein, das gefährdete Kulturdenkmal zu retten.

Besonders skandalös ist die Auskunftsverweigerung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck. Nachdem in den Medien unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Sicherungsmaßnahmen auftraten, sollte die BH Innsbruck Auskunft geben. Jedoch weigerte sie sich, das genaue Datum des Einlanges zu nennen. Der Initiative Denkmalschutz wurde somit der Zugang zu Informationen verwehrt. Auf diesen Bescheid hat die Initiative Denkmalschutz nun beim Landesverwaltungsgericht Tirol reagiert und eine Auskunftsverweigerung eingesprucht.

Die ungewisse Zukunft des Gasthauses "Weißes Rössl" ist besorgniserregend. Obwohl Medienberichte darauf hindeuten, dass eine Schutzabdeckung in naher Zukunft möglich sein könnte, hat der Eigentümer des Gebäudes bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt. Eine mögliche Aufhebung des Denkmalschutzes wäre ein Rückschlag für die österreichische Denkmalpflege und könnte negative Auswirkungen auf andere gefährdete Kulturdenkmäler haben. Ein Beispiel hierfür ist der erneute Brand der denkmalgeschützten Hammerbrotwerke in Schwechat bei Wien vor wenigen Wochen.

Um das Gasthaus "Weißes Rössl" vor dem endgültigen Verfall zu retten, ist es von großer Bedeutung, dass die Behörden und die Politik mit vollem Engagement handeln. Es bedarf dringend Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern und einen effektiveren Schutz gefährdeter Kulturgüter zu gewährleisten.

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit weiteren Informationen zum denkmalgeschützten Gasthaus "Weißes Rössl":

| Ort | Gries am Brenner, Tirol |
| Art des Kulturdenkmals | Gasthaus |
| Datum des Brandes | 11. Mai |
| Dauer der Schutzabdeckungslosigkeit | 12 Monate |
| Zuständige Behörden | Bezirksverwaltungsbehörde (BVB), Bundesdenkmalamt |
| Skandalöse Auskunftsverweigerung durch | Bezirkshauptmannschaft (BH) Innsbruck |
| Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes gestellt von | Eigentümer des Gebäudes |
| Weitere gefährdete Kulturdenkmäler | Hammerbrotwerke in Schwechat bei Wien (NÖ) |
| Forderung | Nachschärfungen im neuen Denkmalschutzgesetz |

Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren Entwicklungen bezüglich des Gasthauses "Weißes Rössl" und des Denkmalschutzes in Österreich aussehen werden. Es ist jedoch unumgänglich, dass dringende Maßnahmen ergriffen werden, um den Schutz gefährdeter Kulturgüter zu gewährleisten und weitere Schäden zu verhindern.



Quelle: Verein "Initiative Denkmalschutz" / ots

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