WWF drängt auf zügige Umsetzung des Renaturierungsplans für Österreich
Der WWF fordert Österreich zur beschleunigten Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes bis 2026 auf, um biologische Vielfalt zu fördern.

WWF drängt auf zügige Umsetzung des Renaturierungsplans für Österreich
Der WWF fordert mit Nachdruck eine Beschleunigung der Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes in Österreich. In einer Zwischenbilanz hebt der WWF hervor, dass während der Vorbereitungen zum nationalen Wiederherstellungsplan zentrale Aspekte, wie Finanzierung, die Information der Öffentlichkeit und ausreichende Ressourcen in den Behörden noch unklar sind. Österreich steht vor der Herausforderung, bis September 2026 einen umfassenden Plan der Europäischen Kommission vorzulegen, um die Natur langfristig zu renaturieren und die Artenvielfalt zu steigern.
WWF-Experte Joscha Brangs betont die Notwendigkeit eines konkreten Fahrplans und einer besseren Informationspolitik. Zudem plädiert er für mehr personelle Ressourcen, um die anstehenden Aufgaben effizient umsetzen zu können. „Die Chancen, die sich aus dieser Verordnung ergeben, sollten von der Bundesregierung und den Bundesländern intensiv genutzt werden“, so Brangs weiter. Ziel ist es, eine Wiederherstellung der Natur zu erreichen, die nicht nur die biologische Vielfalt erhöht, sondern auch zur Bekämpfung der Klimakrise und zur Sicherstellung der langfristigen Ernährungssicherheit in Europa beiträgt.
Dringender Handlungsbedarf
Die aktuelle Situation ist alarmierend: Über 80% der europarechtlich geschützten Arten und Lebensräume befinden sich in einem schlechten Erhaltungszustand. Weiterhin erfüllen mehr als die Hälfte der Fließgewässer in Europa nicht die EU-Kriterien für einen guten ökologischen Zustand, und Großteile der Moore sind in einem bedenklichen Zustand. Um den Herausforderungen entgegenzutreten, müssen bis 2030 auf mindestens 20% aller geschädigten Land- und Meeresflächen in Europa Maßnahmen zur Wiederherstellung umgesetzt werden.
Das Umweltministerium hat zwar bereits Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Wiederherstellungsplans eingerichtet, jedoch wird der Mangel an Transparenz für die Öffentlichkeit bemängelt. Die Gesellschaft muss frühzeitig informiert und in die Planungen einbezogen werden, so der WWF.
Ziele der EU-Verordnung
Der Rahmen der EU-Verordnung zur Renaturierung erfasst eine Vielzahl von Lebensräumen einschließlich Agrarlandschaften, Gewässer und Wälder. Bis 2050 soll ein günstiger Erhaltungszustand für alle FFH-Lebensraumtypen erreicht werden. Um dies zu realisieren, sind verschiedene Maßnahmen geplant:
- Bis 2030 sollen 30% der Flächen in schlechtem Zustand verbessert werden.
- Bis 2040 sind dann 60% und bis 2050 sogar 90% angestrebt.
- Rückwandlung von mindestens 25.000 Flusskilometern in frei fließende Gewässer bis 2030.
Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Verbesserung der natürlichen Bestäubung durch Insekten und der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften sowie Wäldern. Diese Ziele sind entscheidend, um den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten und die Umwelt für zukünftige Generationen zu sichern.
Der WWF appelliert an alle Beteiligten, die Umsetzung des Wiederherstellungsplans ernst zu nehmen und aktiv zu unterstützen. Nur durch gemeinsames Handeln kann Österreich den Herausforderungen der Naturrenaturierung begegnen und erfolgreich zu einer lebendigeren und nachhaltigeren Umwelt beitragen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seiten des WWF unter WWF oder des Umweltbundesamtes unter Umweltbundesamt.