Unmut über neue EAG-Verordnungen: Kleinwasserkraft in Aufruhr!
Die österreichische Regierung bringt neue Verordnungsentwürfe für die EAG-Förderung trotz bestehender Regelungen in Begutachtung. Kleinwasserkraft Österreich kritisiert die kurze Frist und fordert mehr Transparenz und Zeit zur Einholung von Rückmeldungen aus der Branche.

Unmut über neue EAG-Verordnungen: Kleinwasserkraft in Aufruhr!
Die österreichische Regierung hat am 23. Dezember 2025 neue Verordnungsentwürfe für die Förderung von Kleinwasserkraft in Begutachtung geschickt. Diese Entscheidung kommt überraschend, da im Herbst bereits eine Regelung beschlossen wurde, auf die sich die Branche eingestellt hatte. Die Vertreter der Kleinwasserkraft, darunter Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich, kritisieren die kurze Begutachtungsfrist bis zum 9. Januar 2026 als unzureichend und belastend für die betroffenen Mitarbeiter, die über die Feiertage andere Pläne gehabt hätten. Hinzu kommt, dass das zugrunde liegende Gutachten bislang nicht veröffentlicht wurde, was die Beurteilung und das Verständnis der neuen Regelungen erheblich erschwert. Laut Ablinger wäre ein strukturierter Prozess mit ausreichender Zeit für die Prüfung aller Aspekte notwendig gewesen.
Die Unsicherheit, die durch diese abrupten Änderungen entsteht, könnte den Ausbau der Kleinwasserkraft in Österreich erheblich beeinflussen. Dabei ist dieser Ausbau zentral für die Senkung von Strompreisen und die wirtschaftliche Belebung. In Österreich gibt es etwa 4.000 Kleinwasserkraftwerke, die rund 6 Terawattstunden CO2-freien Ökostrom ins öffentliche Versorgungsnetz einspeisen. Diese Menge deckt über 10 Prozent des Strombedarfs des Landes und versorgt etwa 1,7 Millionen Haushalte. Fachleute schätzen, dass die Produktion unter geeigneten Rahmenbedingungen bis 2030 um etwa 3 Terawattstunden gesteigert werden kann.
Fördermöglichkeiten und Zielsetzungen
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung spielt eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung der Kleinwasserkraft. Er fördert die Revitalisierung und den ökologisch verträglichen Ausbau von Kleinwasserkraftanlagen, um die Klimaziele des Landes zu erreichen und die Stromerzeugung zu erhöhen. Dies geschieht im Rahmen der Dienstleistungsförderrichtlinie für die Umweltförderung im Inland (DL-FRL 2022 idgF).
Die Förderung erfolgt über mehrere Module:
- Modul 1: Förderung der Kosten für Machbarkeitsstudien (Vorplanung) für Revitalisierungen von Kleinwasserkraftanlagen sowie für die energetische Nutzung von nicht genutzten Querbauwerken. Die Förderhöhe kann bis zu 3.300 Euro betragen, jedoch max. 70 % der umweltrelevanten Gesamtkosten für KMU und Nichtwettbewerbsteilnehmer.
- Modul 2: Förderung der Kosten für Entwurfs- und Bewilligungsplanung. Hier liegt die maximale Fördersumme bei 22.000 Euro oder max. 70 % der umweltrelevanten Investitionskosten für KMU und Nichtwettbewerbsteilnehmer.
Die Anträge müssen formalen Kriterien entsprechen und werden von der KPC auf Vollständigkeit überprüft. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch ein Expertengremium. Die Umsetzung muss innerhalb von neun bis achtzehn Monaten nach Genehmigung abgeschlossen werden. Anträge müssen bis spätestens 28. Februar 2026 eingereicht werden.
Forderungen an die Bundesregierung
Im Kontext dieser Herausforderungen hat die Kleinwasserkraft Österreich vier zentrale Forderungen an die nächste Bundesregierung formuliert. Diese Forderungen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für die Branche zu verbessern und den Ausbau der Kleinwasserkraft zu fördern, um sowohl ökologische als auch ökonomische Ziele zu erreichen. Details zu diesen Forderungen finden Sie auf der Webseite von hydro.zek.at.
Die aktuelle Situation verdeutlicht die Notwendigkeit eines klaren und transparenten Regelungsrahmens für die Kleinwasserkraft in Österreich, um diesem wichtigen Sektor eine verlässliche Perspektive zu geben.