Regierung tritt gegen Parkplatz-Abzocke und Abmahnmissbrauch an!

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Bundesregierung plant Maßnahmen gegen Parkplatz-Abzocke und Abmahnmissbrauch. Justizausschuss stimmt einstimmig zu.

Bundesregierung plant Maßnahmen gegen Parkplatz-Abzocke und Abmahnmissbrauch. Justizausschuss stimmt einstimmig zu.
Bundesregierung plant Maßnahmen gegen Parkplatz-Abzocke und Abmahnmissbrauch. Justizausschuss stimmt einstimmig zu.

Regierung tritt gegen Parkplatz-Abzocke und Abmahnmissbrauch an!

Am 25. November 2025 hat der Justizausschuss der Bundesregierung einstimmig Maßnahmen gegen die weitverbreitete „Parkplatz-Abzocke“ und „Abmahnmissbrauch“ beschlossen. Diese Entscheidungen sind Teil eines umfassenden Reformansatzes, der darauf abzielt, Autofahrern und Mietern rechtlichen Schutz zu bieten und Missbrauch im Bereich der Besitzstörungsklagen zu unterbinden. OTS berichtet, dass die Regierungsvorlage nun in die Begutachtung geht, die bis zum 13. Januar 2026 andauert.

Zu den geplanten Gesetzesänderungen gehört, dass geringfügige Eingriffe, wie das kurzfristige Anhalten auf befestigten Flächen, nicht mehr als störend eingestuft werden sollen. Zudem befürworten die Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS Klarstellungen bezüglich der Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen. Eine wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat kürzlich bestimmte Regelungen im Konsumentenschutzgesetz heimgesucht und deren Relevanz für Mietverträge aufgehoben.

Reformmaßnahmen im Detail

Die geplanten Gesetze umfassen mehrere wesentliche Punkte, die sich mit der Problematik der Parkplatz-Abzocke befassen. So wird vorgeschlagen, dass Gerichtsgebühren bei Besitzstörung durch Kraftfahrzeuge auf 70 € gesenkt werden, während bei einer Klagerückziehung vor Zustellung die Gebühr nur noch 35 € beträgt. Auch der Streitwert könnte in bestimmten Fällen auf nur 40 € festgelegt werden. Heute berichtet, dass Autofahrer oft gezwungen sind, hohe Beträge zu zahlen, um sich kostspielige Gerichtsverfahren zu ersparen.

Justizministerin Anna Sporrer hat betont, dass die Gesetzesänderungen darauf abzielen, dass missbräuchliche Abmahnungen nicht mehr profitabel sind. Im Zusammenhang mit der Reform sollen auch die Gebühren für Anwälte durch eine neue Sonderbemessungsgrundlage gesenkt werden.

Ein zentrales Anliegen ist es, geschädigten Autofahrern rechtlichen Schutz zu bieten. Laut BMJ wird die Möglichkeit geschaffen, den Obersten Gerichtshof bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten anzurufen, auch wenn es sich um geringere Streitwerte handelt. Der Anstieg in den Klagen aufgrund von Besitzstörungen zeigt den Bedarf an einer einheitlichen Regelung, da aktuell in Österreich 13 verschiedene Landesgerichte unterschiedliche Urteile fällen.

Reaktionen und weitere Schritte

Martin Hoffer vom ÖAMTC bezeichnete den Gesetzesentwurf als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, fordert jedoch weitergehende Maßnahmen gegen die Abzocke. Ludwig Dvořák von der Arbeiterkammer (AK) hebt die Dringlichkeit des Problems hervor und kündigte Unterstützung im Begutachtungsverfahren an. Um den Betroffenen zu helfen, bietet der ÖAMTC kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder an, die von Besitzstörungsklagen betroffen sind.

Im Rahmen der Reformpläne wird auch die Möglichkeit zur Einführung eines speziellen Falls für missbräuchliche Klagen thematisiert, um Autofahrer vor eingehenden Drohungen zu schützen und auf derartige Forderungen angemessen zu reagieren.

Die bevorstehenden Maßnahmen zeigen den entschlossenen Ansatz der Regierung, um die sogenannte „Parkplatz-Abzocke“ in den Griff zu bekommen und den rechtlichen Rahmen für Autofahrer zu verbessern. Die geplanten Änderungen sind ein wesentlicher Schritt, um den Arbiträr von Abmahnungen zu beenden und einen fairen Zugang zur Justiz zu gewährleisten.