Regierung präsentiert Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen: So soll geholfen werden!
Die Regierung hat am 26.11.2025 einen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen beschlossen, um striktere Maßnahmen und Reformen umzusetzen.

Regierung präsentiert Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen: So soll geholfen werden!
Am 26. November 2025 hat die österreichische Regierung einen umfassenden nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (NAP) verabschiedet. Dieser Plan wurde im Rahmen des Ministerrats vorgestellt und ist im Regierungsprogramm verankert. Frauenministerin Eva Maria Holzleitner (SPÖ) bezeichnete den NAP als „klaren Arbeitsauftrag“ und betonte seine hohe Priorität in der Regierung. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes bis 2029 umzusetzen, die sich aus den Empfehlungen des Europarates und neuen EU-Richtlinien ableiten.
Der Aktionsplan umfasst eine Reihe von bereits bekannten Vorhaben, die zeitlich festgelegt sind. Dazu zählt beispielsweise die Reform des Sexualstrafrechts, die bis ins zweite Quartal 2026 umgesetzt werden soll. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hob hervor, dass jede dritte Frau in Österreich Opfer von Gewalt wird und dass insbesondere Männer mit Migrationshintergrund oft als Täter ins Blickfeld rücken. Zudem wies sie auf einen Anstieg von ehr-kulturellen Gewalttaten hin.
Umfangreiche Maßnahmen und Reformen
Der Aktionsplan, der insgesamt 24 Seiten umfasst, beinhaltet mehrere Richtlinien und Maßnahmen, die den Gewaltschutz stärken sollen. Dazu zählen:
- Einführung von Fußfesseln für Hochrisiko-Gewalttäter im Jahr 2026.
- Ausweitung der Betretungsverbote für Sexualstraftäter im Jahr 2026.
- Ein Pflicht-Schulfach Demokratie, das bis 2028 umgesetzt werden soll.
- Ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen bis 2026.
- Workshops gegen ehr-kulturelle Gewalt in Schulen und Jugendzentren.
- Prüfung eines Verbots sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis im Jahr 2026.
- Die flächendeckende Ausrollung von Gewaltambulanzen bis 2029.
- Rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes, die für 2026/2027 geplant sind.
Zusätzlich kündigte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) an, dass zur Stärkung der Medienkompetenz bisher 15 Maßnahmen in den Bereichen Kinderschutz und psycho-soziale Gesundheit entwickelt werden sollen. Eine Reform des Sexualstrafrechts steht jedoch im Mittelpunkt der Diskussionen, insbesondere das geplante Zustimmungsprinzip sorgt für kontroverse Debatten.
Kritik und Herausforderungen
Der Aktionsplan war nicht ohne Kritik. Vertreter der Grünen und der Wiener FPÖ zeigen sich skeptisch gegenüber der Effektivität der vorgestellten Maßnahmen. Meri Disoski von den Grünen bezeichnete den Aktionsplan als „unverbindliche Mogelpackung“, während Lisa Frühmesser-Götschober von der FPÖ forderte, dass der Opferschutz Vorrang vor dem Täterschutz haben müsse.
Ein weiteres zentrales Thema des Aktionsplans besteht im Schutz vor sexueller Belästigung, insbesondere im digitalen Raum. Ungefragt zugesendete Bilder, oft als „Penisbilder“ bezeichnet, sollen künftig strafrechtlich verfolgt werden. Justizministerin Anna Sporrer erläuterte, dass diese Form der Belästigung eine erhebliche Belastung für die Betroffenen darstellt und nicht länger ungestraft bleiben sollte.
Die Bundesregierung betrachtet die Bekämpfung von Gewalt an Frauen als strukturelles Problem, das umfassende, ressortübergreifende Maßnahmen erfordert. Der NAP 2025–2029 wird somit ein entscheidender Schritt sein, um Frauen und Mädchen in Österreich langfristig zu schützen und die gesellschaftliche Wahrnehmung des Themas zu verändern. Die engagierte Zusammenarbeit vertrauenswürdiger Organisationen, Fachstellen und Wissenschaftler ist dabei unerlässlich.Dolomitenstadt, Der Standard, BMFWF