Neues Gesetz bringt Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien!
Die Regierung beschleunigt mit dem EABG die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien in Österreich bis 2030.

Neues Gesetz bringt Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien!
Am 9. September 2025 haben die österreichischen Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) zur Begutachtung vorgelegt. Dieses Gesetz hat zum Ziel, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich Erneuerbare Energien signifikant zu verkürzen und damit den Ausbau von Ökostrom zu fördern. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betonte die geplante Verfahrenskonzentration, bei der künftig „eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid“ für die Genehmigung von Projekten zuständig sein soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die bisherigen Schwierigkeiten durch verschiedene Zuständigkeiten zu beseitigen, die den Ausbau in der Vergangenheit behindert haben. Die Genehmigungsdauer für Stromleitungsprojekte soll dabei von derzeit sechs auf nur noch drei Jahre reduziert werden.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung einer zentralen Behörde, die unter dem Landeshauptmann angesiedelt ist. Diese Behörde soll die Abwicklung von Projekten effizienter gestalten. Darüber hinaus werden zum ersten Mal verbindliche Ausbauziele für die Bundesländer festgelegt: Bis 2030 sollen zusätzlich 27 Terawattstunden (TWh) an erneuerbaren Energien im Vergleich zum Jahr 2020 erreicht werden. Sollte ein Bundesland seine Zielwerte nicht erreichen, wird die Bundesregierung verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Gesetz sieht auch vor, dass bestimmte Projekte, wie Photovoltaikanlagen auf Dächern, künftig ohne Genehmigung realisiert werden können, um den Ausbau zu beschleunigen.
Kritik und Herausforderungen
Die Einführung des EABG wird jedoch auch kritisch gesehen. Verbände wie die IG Windkraft und PV Austria bemängeln, dass die festgelegten Mindestwerte für den Ausbau als zu niedrig erachtet werden. Einige Bundesländer hätten diese Ziele bereits erreicht, was zu der Befürchtung führt, dass das Gesetz als „Showstopper für die Energiewende“ enttarnt werden könnte. Die Grünen, namentlich die Parteivorsitzende Leonore Gewessler, äußerten ebenfalls Kritik und forderten mehr Reformen und Ambitionen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das Umweltschutzbündnis Ökobüro hingegen bemängelt die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit und die mögliche Benachteiligung des Naturschutzes.
Unterstützung erhält das Gesetz hingegen von der Energiewirtschaft. Diese begrüßt die Bündelung der Verfahren und sieht den Gesetzentwurf als einen „Meilenstein für schnellere Verfahren“. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) fordert eine zügige Umsetzung und hebt hervor, dass die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren großen Einfluss auf die Effizienz haben wird. Ab November 2025 sollen alle Verfahren elektronisch durchgeführt werden, was eine wesentliche Erleichterung für Antragsteller darstellt.
Gesetzgebungsprozess und europäische Vorgaben
Die Begutachtungsfrist für das EABG beträgt sechs Wochen. Für den endgültigen Beschluss im Nationalrat ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, wobei Stimmen von FPÖ oder Grünen benötigt werden. Diese Dynamik macht die politische Diskussion um den Erneuerbaren-Ausbau besonders spannend, insbesondere angesichts der EU-Vorgaben, die einen Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent festlegen. Um diesen Zielwert zu erreichen, muss auch in Österreich der Ausbau von Windrädern und Photovoltaikanlagen vorangetrieben werden.
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien in Zukunft deutlich schneller zu gestalten. Das EABG stellt einen Schritt in diese Richtung dar und zeigt, dass der Wille zur Veränderung vorhanden ist, auch wenn noch viele Herausforderungen zu meistern sind. Die ersten Schritte in Richtung einer nachhaltigeren Energiezukunft sind gesetzt, doch ob sie ausreichen werden, bleibt abzuwarten.