Ab dem 1. Jänner 2026 wird in Österreich eine neue Regelung zur Handhabung von Trinkgeldern in Kraft treten. Diese erfolgt in Form einer Steuerfreiheit auf Trinkgelder und ist besonders für den Tourismussektor von großer Bedeutung. Dies berichtet Klick Kärnten. Der beschlossene Schritt schafft nicht nur Rechtsicherheit für die Betriebe und deren Mitarbeitende, sondern sorgt auch für eine einheitliche Handhabung der Sozialversicherung.
Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Einführung von einheitlichen Pauschalsätzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Pauschalen sollen die durchschnittliche Höhe der Trinkgelder in den jeweiligen Erwerbszweigen, den Betriebsstandort und die Art der Tätigkeit berücksichtigen. Laut Gesundheitskasse wird die Festsetzung der Pauschalen durch die Krankenversicherungsträger nach Anhörung der Interessenvertretungen erfolgen.
Trinkgeldregelung und ihre Auswirkungen
Für Teilzeitkräfte wird ebenfalls eine Regelung zur Berücksichtigung von Abwesenheiten getroffen, sei es durch Urlaub oder Krankheit. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung dar, da es die Aufzeichnung und Verteilung von Trinkgeldern innerhalb des Teams vereinfacht. Die neuen Trinkgeldpauschalen variieren dabei je nach Branche und Bundesland. Wenn keine entsprechenden Pauschalen existieren, sind die Betriebe verpflichtet, genaue Aufzeichnungen zu führen, da Prüfer die Höhe der Trinkgelder gegebenenfalls anhand vergleichbarer Betriebe festlegen müssen.
Allerdings bleibt das Thema der Krankenstände ein kritischer Punkt. Ein möglicher Missbrauch von Krankenständen, insbesondere zu Wochenbeginn, an Fenstertagen oder während Kündigungsfristen, wird thematisiert. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wird aufgefordert, hier rigoros durchzugreifen. Betriebe müssen die Kosten der Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen im Krankenstand selbst tragen. Ein Vorschlag zur Kostenübernahme seitens der ÖGK oder eines Fonds ab dem vierten Krankenstandstag wurde unterbreitet, um die Betriebe zu entlasten.
Pauschalierungen und ihre Festsetzung
Die Regelungen zur Trinkgeldpauschalierung betreffen verschiedene Berufsgruppen, darunter:
- Kosmetikerinnen und Kosmetiker
- Fußpflegerinnen und Fußpfleger
- Masseurinnen und Masseure
- Friseurinnen und Friseure
- Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe
- Lohnfuhrwerkgewerbe
- Dienstnehmerinnen in Heilbadeanstalten
Diese Pauschalierungen sind in amtlichen Verlautbarungen einsehbar und die konkreten Trinkgeldpauschalen für Kärnten sind zudem als PDF zum Download verfügbar, wie auf der Seite der Sozialversicherung zu entnehmen ist.
Insgesamt betrachtet wird die neue Trinkgeldregelung als ein Schritt in die richtige Richtung verstanden, um Rechtsklarheit zu schaffen und die Beschäftigung im Tourismussektor zu stabilisieren. Die Umsetzung dieser Regelung könnte eine wesentliche Entlastung für die Unternehmen und die Beschäftigten darstellen.