Kopftuchverbot an Schulen: Start der Aufklärung vor den Strafen 2026!

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Ab 2026 tritt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in Schulen in Kraft, begleitet von einer Aufklärungsphase. Experten äußern Bedenken.

Ab 2026 tritt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in Schulen in Kraft, begleitet von einer Aufklärungsphase. Experten äußern Bedenken.
Ab 2026 tritt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen in Schulen in Kraft, begleitet von einer Aufklärungsphase. Experten äußern Bedenken.

Kopftuchverbot an Schulen: Start der Aufklärung vor den Strafen 2026!

Ab 2026 wird in Österreich ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen in Kraft treten, welches den Umgang mit religiöser Bekleidung in Bildungseinrichtungen neu regelt. Diese Maßnahme wird von einer Aufklärungsphase begleitet, die mit den Semesterferien 2026 beginnt. Während dieser Phase sollen Schulen, Kinder und Eltern über die neuen Bestimmungen informiert werden, um mögliche Missverständnisse zu klären und individuelle Hintergründe zu erörtern. Der Gesetzesentwurf wurde vom Ministerrat beschlossen und soll im Dezember 2023 im Nationalrat behandelt werden, wo auch Stellungnahmen aus der Begutachtung in den Entwurf eingearbeitet worden sind, um die Verfassungskonformität zu stärken, wie vienna.at berichtet.

Das Verbot wird für Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gelten und nicht mehr bis zur achten Schulstufe. Es betrifft alle Formen des Kopftuchs, einschließlich Hijab und Burka. Die Regelungen gelten für alle öffentlichen und privaten Schulen und sind auf den Schulbetrieb beschränkt, nicht jedoch auf Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. Erziehungsberechtigte sind in der Verantwortung, für die Einhaltung des Verbots zu sorgen. Im Falle von Verstößen sind die Verfahren klar definiert: Zunächst erfolgt ein Gespräch mit der Schulleitung, bei wiederholten Verstößen wird die Schulbehörde eingebunden und es können Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro oder sogar Haftstrafen gegen die Eltern verhängt werden.

Sanktionen und rechtliche Herausforderungen

Die Sanktionsbestimmungen des Gesetzes sollen mit dem Schulstart im September 2026 in Kraft treten. Das Justizministerium äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Maßnahme, vor allem da der Verfassungsgerichtshof 2020 ein ähnliches Verbot aufgehoben hatte. In diesem Fall wurde festgestellt, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, da es speziell gegen muslimische Mädchen gerichtet war, wie orf.at aufzeigt. Da auch das neue Gesetz einseitig muslimische Mädchen betrifft, befürchten Experten, dass es wiederum vor Gericht scheitern könnte.

Die Regelung sieht vor, dass in Situationen, in denen das Kopftuch als Ausdruck einer „ehrkulturellen Verhaltenspflicht“ getragen wird, frühzeitig eingegriffen wird. Doch es gibt keine klare Definition dieses Begriffs, was rechtliche Unsicherheiten erzeugt. Die Kritik an dem Gesetz kommt nicht nur von religiösen Gemeinschaften, sondern auch von Experten, die darauf hinweisen, dass Konsultationen mit betroffenen Gruppen wie muslimischen Kindern und Jugendlichen fehlen. Zudem bleibt unklar, welche konkreten Folgen das Gesetz für die betroffenen Schülerinnen haben könnte, was von der Arbeiterkammer als selektives Verbot bezeichnet wird.

Öffentliche Reaktionen und Ausblick

Die Kritik an dem neuen Gesetz ist vielfältig. Religionsgemeinschaften sowie die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) warnen vor einer möglichen Diskriminierung und der Ausgrenzung religiös bekleideter Mädchen aus dem Schulunterricht. Auch Lehrervertreter sehen das Verbot als eine verfehlte Themenansprache an, die zusätzliche Belastungen für Schulen mit sich bringen könnte. Die Diskussion zeigt auf, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für das geplante Kopftuchverbot kompliziert sind und möglicherweise eine erneute Überprüfung beim Verfassungsgericht nach sich ziehen könnte, wie meinbezirk.at festhält.

Angesichts der Vielzahl an Stellungnahmen — über 400, überwiegend von Privatpersonen — ist es ungewiss, ob der Entwurf in der aktuellen Form bestehen bleibt oder ob Anpassungen notwendig sein werden, um ein rechtssicheres und diskriminierungsfreies Gesetz zu schaffen.


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