Geldgeschenke: Was Sie jetzt über Steuern und Freibeträge wissen müssen!
Erfahren Sie, warum Bargeldgeschenke in Österreich steuerliche Folgen haben können und welche Freibeträge gelten.

Geldgeschenke: Was Sie jetzt über Steuern und Freibeträge wissen müssen!
Geldgeschenke erfreuen sich großer Beliebtheit, insbesondere zu Anlässen wie Geburtstagen und Weihnachten. Sie bieten den Beschenkten die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie das Geld verwenden möchten. Allerdings gibt es verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beim Verschenken von Bargeld, die es zu beachten gilt. Während es grundsätzlich keine Obergrenze für Geldgeschenke gibt, treten steuerliche Konsequenzen in Kraft, sobald bestimmte Freibeträge überschritten werden. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad der beteiligten Personen.
Wie Kosmo berichtet, liegt der Freibetrag für Eheleute bei bis zu 500.000 Euro, während Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen können. Geschwister und Freunde haben hingegen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Sollte der Wert des Geschenks diese Freibeträge überschreiten, sind die Schenkenden und Beschenkten verpflichtet, das Finanzamt zu informieren. Besonders relevant ist dabei die Grenze von 10.000 Euro bei Bargeldeinzahlungen, über der Banken einen Nachweis über die Herkunft des Geldes verlangen können.
Schenkungssteuer und ihre Folgen
Die Schenkungssteuer bezieht sich auf die Vermögensübertragung ohne Gegenleistung und ist ein wichtiger Aspekt, der im Kontext von Geldgeschenken berücksichtigt werden muss. Diese Steuer gilt nicht nur für Geldgeschenke, sondern auch für Immobilien, Unternehmensanteile und andere Vermögenswerte. Wie Finwiss erklärt, hängt die Höhe der Schenkungssteuer vom Verwandtschaftsgrad sowie der Höhe des Schenkungsbetrags ab. Nahe Angehörige profitieren von höheren Freibeträgen im Vergleich zu entfernten Verwandten oder unbeteiligten Dritten. Bei großen Schenkungen können sich schnell erhebliche Steuerschulden ansammeln, wenn die Freibeträge überschritten werden.
Die Schenkungssteuer ist im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Beide Parteien der Schenkung – der Schenker und der Beschenkte – müssen die Schenkung beim Finanzamt melden. Diese Meldung muss innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfolgen, unabhängig davon, ob tatsächlich Schenkungssteuer anfällt oder nicht. Das Nichteinhalten dieser Meldepflicht kann schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter die Möglichkeit von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Steuerklassen und Freibeträge im Detail
Ein genauer Blick auf die Freibeträge zeigt, dass diese zwischen 20.000 und 500.000 Euro liegen, wie Finanztip herausstellt. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad werden die Steuerklassen in drei Kategorien eingeteilt: Steuerklasse I umfasst Ehegatten und direkte Nachkommen, während Steuerklasse II Geschwister und deren Nachkommen sowie Steuerklasse III alle übrigen Personen einschließt. Die Höhe der Steuersätze variiert entsprechend und reicht in den verschiedenen Steuerklassen von 7% bis zu 50%.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn ein Onkel mit Steuerklasse II seinem Neffen 50.000 Euro schenkt, dann wird dieser Betrag, sofern er den Freibetrag überschreitet, steuerpflichtig. Dies verdeutlicht, wie wichtig sorgfältige Planung ist, um die Schenkungssteuer optimal zu gestalten und unerwartete Belastungen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verschenken von Bargeld an Freunde und Familie nicht nur eine schöne Geste ist, sondern auch eine verantwortungsvolle Handhabung erfordert. Indem Schenkende die rechtlichen Rahmenbedingungen und die steuerlichen Konsequenzen im Blick behalten, können sie das Schenken zu einem stressfreien Erlebnis machen.