So holen Sie bis zu 1.000 Euro bei Ihrer Steuererklärung zurück!

Österreich - Am 14. April 2025 veröffentlichten verschiedene Quellen wichtige Informationen über den Steuerausgleich in Österreich, der es Bürgern ermöglicht, von Rückzahlungen von mehreren hundert bis über 1.000 Euro jährlich zu profitieren. Dieser Steuerausgleich kann ab dem 1. März eines jeden Jahres in Anspruch genommen werden. Um nachteilige Nachzahlungen zu vermeiden, ist es entscheidend, diesen Ausgleich korrekt durchzuführen. Laut 5min.at sind mehrere Posten absetzbar, darunter die Pendlerpauschale, außergewöhnliche Belastungen, Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige und verschiedene Werbungskosten.

Zusätzlich erwähnt das Finanzministerium, dass es jährlich ein umfassendes Steuerbuch mit über 200 Seiten veröffentlicht. Dieses Buch enthält detaillierte Informationen über absetzbare Posten und den korrekten Ablauf beim Finanzamt. Die Auflage des Steuerbuchs beträgt rund 100.000 Exemplare pro Jahr, und zusätzlich werden 45.000 digitale Downloads verzeichnet. Laut BMF ist das Steuerbuch die erfolgreichste Publikation des Finanzressorts, die jährlich aktualisiert wird, um Gesetzesänderungen und neue Beträge zu berücksichtigen.

Außergewöhnliche Belastungen

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die außergewöhnlichen Belastungen, die Arbeitnehmer geltend machen können. Diese Aufwendungen, die ohne gesetzliche Vorschrift nicht absetzbar sind, können die Steuerlast erheblich verringern. Beispiele für solche Belastungen sind Krankheitskosten, die sowohl Arzt- und Krankenhauskosten, als auch Aufwendungen für Medikamente und Behandlungen umfassen. Das Finanzministerium gibt an, dass Kosten für Heilbehelfe oder Zahnersatz ebenfalls absetzbar sind, vorausgesetzt, sie sind durch eine ärztliche Verschreibung dokumentiert. Zudem sind Entbindungskosten und Fahrtkosten zum Arzt steuerlich absetzbar. Diese Informationen sind auf BMF zu finden.

Besonders hervorzuheben ist, dass Krankheitskosten, die durch eine Behinderung von mindestens 25% veranlasst sind, ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden können. Für weitere Ausgaben wie Kurkosten oder Begräbniskosten gelten ebenfalls spezielle Regelungen. Beispielsweise sind Begräbniskosten bis zu einem Betrag von 20.000 Euro absetzbar, wenn sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind.

Kriterien für außergewöhnliche Belastungen

Die Kriterien für außergewöhnliche Belastungen verlangen, dass die Aufwendungen die individuellen Lebensumstände übersteigen müssen. Es wird zwischen außergewöhnlicher Belastung, Zwangsläufigkeit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit differenziert. Letztere bezieht sich auf Fälle, in denen der Aufwand den Selbstbehalt übersteigt. Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach Einkommen, wobei er bei einem Einkommen bis 7.300 Euro 6% beträgt und sich bis auf 12% für Einkommen über 36.400 Euro erhöhen kann. Dies ist ebenfalls auf BMF aufgeführt.

Ein empfehlenswerter Schritt für alle, die von den Möglichkeiten des Steuerausgleichs profitieren möchten, ist die Konsultation von Fachleuten, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen optimal zu gestalten und die besten finanziellen Maßnahmen zu ergreifen.

Details
Ort Österreich
Quellen