Arbeitnehmer

Ihr Geld im Blick: Verstehen Sie die „Abfertigung neu“ richtig?

Die „Abfertigung neu“ sorgt für Aufsehen! Wie die Krone berichtet, tun sich viele Beschäftigte schwer, die jährlichen Kontoinformationen zu verstehen, die sie über ihre Abfertigungsansprüche erhalten. Dieses System, das zwar seit 22 Jahren existiert, wird oft nicht richtig eingeschätzt. Es gilt für alle Arbeitsverträge, die seit dem 1. Januar 2003 abgeschlossen wurden, und jedes Unternehmen zahlt regelmäßig in eine Vorsorgekasse ein, um für seine Mitarbeiter Rücklagen zu bilden. Die große Frage ist jedoch: Was geschieht mit dem Geld? Wer weiß genau, wie hoch der eigene Anspruch ist oder ob es sinnvoll ist, Guthaben aus mehreren Jobs zu bündeln?

Eine Gesetzesänderung, wie sie die VBV anführt, wird die Situation ab dem 1. Oktober 2024 dramatisch verändern. Dann erhalten alle Berechtigten ihre Kontoinformationen standardmäßig digital. Das bedeutet, dass die jährlichen Berichte über die Abfertigungsansprüche, eingezahlte Beiträge, Veranlagungsergebnisse und Verwaltungskosten zügig und unkompliziert online angeboten werden. Ein zusätzlicher Bonbon: Die Information kann weiterhin kostenlos im gewohnten Druckformat geliefert werden, wenn dies gewünscht ist. Das Online-Service „Meine VBV“ ermöglicht Terminfreiheit – einmalige Registrierung genügt, um jederzeit Zugang zu den persönlichen Kontodaten zu erhalten.

Wichtige Details zur Abfertigung

Die jährlichen Berichte sind mehr als nur Zahlen. Sie geben wertvolle Einblicke, die für viele entscheidend sein können. Während alle gesetzlichen Änderungen und Richtlinien zum Thema „Abfertigung neu“ im Internet zu finden sind, bleibt die Herausforderung, die richtigen Schlüsse aus diesen Informationen zu ziehen. Viele Arbeitnehmer ahnen nicht, welche Vorteile oder Risiken mit der Abfertigung verbunden sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen digitalen Prozesse auf das Verständnis und die Verwaltung dieser Ansprüche auswirken werden.

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Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Krone, Österreich
Beste Referenz
krone.at
Weitere Quellen
vbv.at

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