
Die neue österreichische Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS plant umfassende Änderungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten für Pensionisten und Arbeitslose. Laut Kosmo sollen Ruheständler ab 2026 von finanziellen Entlastungen profitieren. Demgegenüber müssen Arbeitslose mit strengeren Regelungen rechnen, die das Ende der Zuverdienstmöglichkeiten in der Arbeitslosigkeit vorsehen, mit nur wenigen Ausnahmen.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeiter und eine pauschale Besteuerung des Zuverdienstes von 25%. Beispielsweise wären bei einem monatlichen Verdienst von 500 Euro lediglich 125 Euro Steuerabgabe fällig, was zu einem Nettobetrag von 375 Euro führt. Für 2026 ist ein Finanzvolumen von 300 Millionen Euro und für 2027 von 470 Millionen Euro vorgesehen.
Regelungen für Pensionisten
Bis Ende 2025 gilt eine temporäre Sonderregelung für Pensionsbezieher, die es ihnen ermöglicht, monatlich bis zu 112,98 Euro zusätzlich zu verdienen, ohne dass dies ihre Pension beeinträchtigt. Zudem übernimmt der Bund bis zu 10,25% der doppelten Geringfügigkeitsgrenze in der Pensionsversicherung, was zu einer jährlichen Entlastung von maximal 1.355 Euro führen kann. Diese Maßnahmen sind Teil des sogenannten „Arbeiten im Alter“-Modells.
Die Finanz berichtet zusätzlich, dass eine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionen ab dem 1. Juni 2025 von 5,1% auf 6,0% erfolgt. Diese Erhöhung mindert das verfügbare Nettoeinkommen der Pensionisten. Für das Jahr 2024 wird eine durchschnittliche Alterspension von 2.321,40 Euro brutto für Männer und 1.594,24 Euro brutto für Frauen erwartet.
Das Nettogehalt wird aufgrund der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Männer auf 2.042,37 Euro und für Frauen auf 1.570,98 Euro sinken.
Änderungen bei der Alterspension
Die Altersgrenzen für die reguläre Altersrente werden ebenfalls angepasst. Männer müssen künftig 63 Jahre alt sein, während Frauen ebenfalls auf 63 Jahre angehoben werden. Weiterhin wird die erforderliche Versicherungszeit für die Altersrente von 480 auf 504 Monate erhöht. Eine neue Teilpension wird für Arbeitnehmer eingeführt, die 42 Versicherungsjahre nachweisen können.
Ein weiterer Aspekt ist die Aliquotierung der Pensionskonten, die teilweise wieder eingeführt werden soll, um bis 2031 insgesamt 2,9 Milliarden Euro zur Konsolidierung beizutragen. Das jährliche Netto-Pensionsverlust wird für Männer auf 182,56 Euro und für Frauen auf 168,14 Euro geschätzt.
Folgen für Arbeitslose
Für Arbeitslose plant die Bundesregierung, die Möglichkeit neuer geringfügiger Beschäftigungen auf künftig nur noch sechs Monate zu beschränken, was durch besondere Ausnahmeregelungen ergänzt wird. Diese Veränderungen wurden auch auf der Informationsplattform oesterreich.gv.at veröffentlicht, wo erläutert wird, dass bei einem Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat eine Erhöhung der Pension möglich ist. Führt jemand einen Nebenverdienst während des Bezugs einer vorzeitigen Altersrente, kann dies zum Wegfall der Pensionsansprüche führen.
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