Universitäten unter Druck: Behindertenquote bleibt weit hinter Erwartungen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Der Rechnungshof kritisiert die Einstellungspflicht an Universitäten und prüft deren Fortschritte beim Behindertenausgleich.

Der Rechnungshof kritisiert die Einstellungspflicht an Universitäten und prüft deren Fortschritte beim Behindertenausgleich.
Der Rechnungshof kritisiert die Einstellungspflicht an Universitäten und prüft deren Fortschritte beim Behindertenausgleich.

Universitäten unter Druck: Behindertenquote bleibt weit hinter Erwartungen!

Am 26. September 2025 stehen die Universitäten in Österreich vor wichtigen Herausforderungen bei der Erfüllung des Behinderteneinstellungsgesetzes. Dieses Gesetz schreibt vor, dass jede Universität mindestens eine begünstigte Person mit Behinderung pro 25 Dienstnehmer einstellen muss. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift führt zur Verpflichtung, Ausgleichszahlungen zu leisten. Ein zentrales Datum, das für alle Universitäten wichtig ist, stellt der 1. Dezember 2023 dar, bis zu dem die Einstellungspflicht zu erfüllen war. Laut Kleine Zeitung erfüllte die Universität Klagenfurt die Anforderungen zu 100 Prozent, musste jedoch jedoch trotzdem eine Ausgleichszahlung leisten.

Im Gegensatz dazu erreichte die Universität Graz eine Erfüllung von 97 Prozent, während die Akademie der bildenden Künste Wien 95 Prozent vorweisen konnte. Besonders negativ aus der Reihe fielen die Universität Wien, die nur ein Drittel der vorgesehenen Stellen besetzte, sowie die Musikuniversität Wien und die Technische Universität Wien, die lediglich 16 und 23 Prozent der Pflichtstellen erfolgreich besetzen konnten.

Finanzielle Auswirkungen und Ausgleichszahlungen

Insgesamt mussten die Universitäten für das Jahr 2023 Ausgleichsabgaben in Höhe von 6,25 Millionen Euro leisten, was einem Anstieg von 17 Prozent gegenüber 2020 entspricht. Dies ist vor allem auf eine Indexanpassung bei den Taxen zurückzuführen. Bereits im Jahr 2020 erfüllte keine der 22 öffentlichen Universitäten die Beschäftigungspflicht vollständig, was zu Ausgleichszahlungen von rund 5,33 Millionen Euro führte. Der Rechnungshof prüfen relevante Themen wie „Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten“ seit 2015.

Ein Bericht, der am 17. Juni 2022 veröffentlicht wurde, zeigte, dass die Technische Universität Graz und die Universität für Bodenkultur Wien exemplarisch untersucht wurden, jedoch beide die gesetzliche Einstellungspflicht nicht erfüllten. In der Vergangenheit schloss der Rechnungshof für den Zeitraum 2015 bis 2020, dass nur 980 von 2.216 Pflichtstellen besetzt waren, was einer Quote von 44 Prozent entspricht.

Maßnahmen zur Verbesserung

Um die Situation zu verbessern, hat die Technische Universität Graz ein ambitioniertes Maßnahmenpaket zur Erfüllung der Einstellungspflicht entwickelt. Dieser Plan beinhaltet unter anderem die Erhöhung der Meldungen über den Behindertenstatus bei bestehenden Mitarbeitern. Auch die BOKU hat in Reaktion auf die Untersuchungen neue Maßnahmen ergriffen, insbesondere durch spezielle Stellenausschreibungen im Gebäudemanagement, um begünstigte Menschen mit Behinderung neu aufzunehmen.

Die Fortschritte seit 2020 sind nicht zu übersehen. Das Wissenschaftsministerium hat alle vier überprüften Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt, während die TU Graz sogar alle acht Empfehlungen vollständig oder teilweise umsetzte. Im Gegensatz dazu wurde die BOKU in zwei Punkten vollständig und in zwei nicht erfüllt.

Gesellschaftliche Relevanz

Die Thematik ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Auflagen, sondern geht auch um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Im Jahr 2019 betrug der Anteil der Studierenden mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen in Österreich 12,2 Prozent. An der BOKU Wien betrug dieser Anteil 11 Prozent, an der TU Graz 10 Prozent, was die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation betont.

Das Schwerbehindertenrecht legt klar fest, dass Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Bei Nichteinhaltung sind Ausgleichszahlungen erforderlich, die die Leistungen der Integrationsämter und Agenturen für Arbeit finanzieren. Die Wichtigkeit von Barrierefreiheit und Inklusion steht somit auch im Fokus künftiger Entwicklungen in der Hochschulbildung in Österreich BMAS.