Massive Missbrauchsvorwürfe: Irmgard Griss leitet SOS-Kinderdorf-Untersuchung
Irmgard Griss leitet eine Kommission zur Überprüfung von Missbrauchsvorwürfen gegen SOS-Kinderdörfer in Österreich.

Massive Missbrauchsvorwürfe: Irmgard Griss leitet SOS-Kinderdorf-Untersuchung
Nach gravierenden Missbrauchsvorwürfen gegen die SOS-Kinderdörfer in Tirol und Kärnten wird eine umfassende Überprüfung der Strukturen der Organisation eingeleitet. Diese Woche hat eine Kommission unter dem Vorsitz von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss ihre Arbeit aufgenommen. Ankündigungen dazu kamen vom Aufsichtsratsmitglied Willibald Cernko sowie von Geschäftsführerin Annemarie Schlack. Cernko räumt Fehler ein und betont die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Untersuchung, da eine interne Evaluierung nicht ausreichend sei. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Kindern ein sicheres Zuhause zu bieten und Missbrauchsfälle lückenlos aufzuklären.
Die Kommission besteht aus sechs Mitgliedern, unter ihnen die bereits genannte Irmgard Griss sowie Hedwig Wölfl, die Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation Möwe, und Soziologin Veronika Reidinger. Auch Willibald Cernko wird Teil des Gremiums sein und versichert, dass Transparenz gewahrt bleibt. Die erste konstituierende Sitzung der Kommission soll noch diese Woche stattfinden, und es wird erwartet, dass sich möglicherweise weitere Schützlinge aus anderen Kinderdörfern mit Vorwürfen melden.
Ziele und Schritte der Kommission
Die Kommission hat sich das Ziel gesetzt, Empfehlungen für eine tiefgreifende Erneuerung der Kinderschutzrichtlinien innerhalb der SOS-Kinderdörfer zu erarbeiten. Dazu zählen auch zwei bereits bestehende Studien, die Missbrauchsfälle dokumentieren und an Kinder- und Jugendhilfen in Tirol und Kärnten weitergeleitet wurden. Mit Blick auf die Vorwürfe aus Kärnten, die sich auf den Zeitraum von 2008 bis 2020 erstrecken, sowie die in Tirol von 2017 bis 2020 gibt es auch rechtliche Ermittlungen: Die Oberstaatsanwaltschaft Graz prüft eine Wiederaufnahme eines Verfahrens aus 2020, während die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen möglichen Anfangsverdacht untersucht.
Die dringliche Notwendigkeit eines funktionierenden Kinderschutzes steht dabei im Mittelpunkt. Laut Informationen über Kinderschutz und Schutzkonzepte müssen soziale Einrichtungen über potenzielle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen informiert sein, um präventiv gegen Machtmissbrauch, Übergriffe und Gewalt vorzugehen. Es ist unerlässlich, dass pädagogische Fachkräfte ein sicheres und geborgenes Umfeld schaffen und im Falle von Machtmissbrauch wissen, wie sie handeln sollten.
Einbindung und Reformen im Kinderschutz
Die Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat dabei den Fokus auf Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe verstärkt. Diese Konzepte sind in erlaubnispflichtigen Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und stationären Wohngruppen obligatorisch. Sie stellen einen dynamischen Teil der Organisationsentwicklung dar, der ständiger Anpassung bedarf. Es ist entscheidend, dass alle Mitarbeiter sowie Kinder und Jugendliche in die Entwicklung dieser Schutzkonzepte einbezogen werden.
Die SOS-Kinderdörfer stehen nun vor der Herausforderung, nicht nur die aktuellen Vorwürfe zu klären, sondern auch nachhaltige Schritte zur Verbesserung der Sicherheitsstandards zu implementieren, damit jede Form von Missbrauch in Zukunft verhindert werden kann. Die Kommission unter Irmgard Griss nimmt eine Schlüsselrolle ein, um die gewählten Reformen zu begleiten und den Fokus auf die Sicherheit der Kinder zu legen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema schlägt exxpress.at die aktuellen Entwicklungen vor, während derStandard.at ergänzende Details zur Kommission liefert. Außerdem bieten der-paritaetische.de umfassende Informationen zu Schutzkonzepten und Kinderschutz.