Der Obmann der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber, begrüßt die Umsetzung langjähriger Forderungen der Tourismusbranche zur steuerlichen Entlastung. Besonders erfreulich sei die Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen. In der Sachbezugswerteverordnung ist eine Erhöhung der Sachbezugsbefreiung von 30m² auf 35m² vorgesehen. Zudem wird anstelle der vollen Anrechnung von Gemeinschaftsräumen eine Aliquotierung pro Benutzer:in eingeführt. Die Bereitstellung von Wohnungen für Mitarbeiter:innen sei im Tourismus aufgrund der Saisonarbeit besonders wichtig. Die Beschäftigung im Tourismus wäre für Saisonarbeitskräfte weder rentabel noch attraktiv, wenn sie zusätzlich eine Unterkunft am Beschäftigungsort suchen und anmieten müssten. Allerdings war es aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom Dezember 2021 kaum noch möglich, unter die Sachbezugs-Freigrenzen zu kommen.
Neben den Erleichterungen für Dienstnehmerwohnungen wurden auch andere relevante Punkte für die Branche beschlossen. Dazu zählt unter anderem die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 42.000 auf 55.000 Euro sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommenssteuer-Pauschalierung. Des Weiteren wird eine Anpassung der ersten fünf Tarifstufen um insgesamt rund 4 % vorgenommen. Die Tagesgelder werden auf 30 Euro und die Nächtigungsgelder auf 17 Euro angehoben. Zudem wird das Kilometergeld umfassend attraktiver gestaltet.
Die Regierung hat den Handlungsbedarf erkannt und weitere Verbesserungen beschlossen. Diese Maßnahmen werden es der Tourismusbranche erleichtern, sich gemeinsam mit den motivierten Mitarbeiter:innen positiv weiterzuentwickeln. Robert Seeber zeigt sich erleichtert über die beschlossenen Maßnahmen und betont die Bedeutung einer positiven Weiterentwicklung der Tourismusbranche.
In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass die Forderungen der Tourismuswirtschaft zur steuerlichen Entlastung endlich umgesetzt wurden. Der Obmann der Bundessparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Robert Seeber, freut sich über den Erfolg seines Engagements. Eine wichtige Maßnahme ist die Modernisierung und Vereinfachung des Sachbezugs für Dienstwohnungen. Die Sachbezugswerteverordnung sieht eine Erhöhung der Sachbezugsbefreiung von 30m² auf 35m² vor. Anstelle der vollen Anrechnung von Gemeinschaftsräumen wird eine Aliquotierung pro Benutzer:in eingeführt. Diese Maßnahme war dringend notwendig, da Wohnungen für Mitarbeiter:innen im Tourismus aufgrund der Saisonarbeit besonders wichtig sind. Eine Unterkunft am Beschäftigungsort zu stellen, ist üblich und erleichtert die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften. Allerdings war es aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kaum noch möglich, unter die Sachbezugs-Freigrenzen zu kommen.
Neben den Erleichterungen für Dienstnehmerwohnungen wurden auch weitere relevante Punkte für die Tourismusbranche beschlossen. Die Kleinunternehmergrenze wird von 42.000 auf 55.000 Euro angehoben, sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommenssteuer-Pauschalierung. Die ersten fünf Tarifstufen werden um insgesamt rund 4 % angepasst. Zusätzlich erhöhen sich die Tagesgelder auf 30 Euro und die Nächtigungsgelder auf 17 Euro. Das Kilometergeld wird umfassend attraktiviert.
Wie www.ots.at berichtet, hat die Regierung weitere Verbesserungen beschlossen, die die Tourismusbranche positiv weiterentwickeln sollen. Robert Seeber zeigt sich erleichtert über die beschlossenen Maßnahmen und betont, dass diese es der Branche leichter machen werden, sich gemeinsam mit den motivierten Mitarbeiter:innen zu entwickeln.