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ÖGNI führt EU-Taxonomie-Verifikationen für alle Projekte ein!

Die Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) hat am 2. April 2025 einen bedeutenden Schritt in der Verifizierung von EU-Taxonomie-Standards angekündigt. Zukünftig wird die ÖGNI auch Projekte verifizieren, die nur teilweise taxonomiekonform sind. Dies geschieht im Kontext der laufenden Entwicklungen der regulatorischen Anforderungen auf EU-Ebene, insbesondere unter Berücksichtigung der Omnibus-Initiative der EU-Kommission. Der neue Vorschlag, der von der Kommission vorgelegt wurde, eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, teilweise konforme Aktivitäten in ihrer Berichterstattung darzustellen und damit ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen zu kommunizieren.

Mit dieser Maßnahme zielt die ÖGNI insbesondere darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Privatpersonen die notwendige Transparenz gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung zu bieten. Für sie ist der Zugang zu Finanzierungen oft entscheidend, wobei eine klare Verifikation der Nachhaltigkeit ihrer Projekte als Orientierungshilfe für Banken und Investoren dient. Die EU-Taxonomie Verifikation, die nun auch für teilweise konforme Projekte möglich ist, schafft Klarheit über die erfüllten Kriterien und das Entwicklungspotenzial einzelner Vorhaben.

Hintergrund der Verifikation und aktuelle Entwicklungen

Die ÖGNI wurde im Jahr 2009 gegründet und ist eine NGO, die sich der Förderung von Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienbranche verschrieben hat. Sie zertifiziert nachhaltige Gebäude und Quartiere nach dem europäischen Qualitätszertifikat DGNB. Ihr Ziel ist es, den Mehrwert von Gebäudezertifizierungen zu verdeutlichen und umwelt- sowie ressourcenschonende Immobilien mit hoher Effizienz zu schaffen. Diese Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Unternehmen ab 2023 verpflichtet sind, umfassend über Environmental, Social, and Governance (ESG)-Themen zu berichten, wie das taylorwessing.com erläutert.

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Die EU-Taxonomie-Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen wirtschaftliche Tätigkeiten als nachhaltig eingestuft werden. Ein Projekt muss eines der sechs definierten Umweltziele fördern, um als nachhaltig zu gelten. Für die Immobilienbranche sind die Zertifizierungskriterien von entscheidender Bedeutung. So sind unter anderem Energieausweise wichtig, wobei sowohl Energiebedarfs- als auch Energieverbrauchsausweise akzeptiert werden. Vorläufige Ausweise können verwendet werden, bis die Immobilie vollständig fertiggestellt ist.

Herausforderungen in der Immobilienbranche

Immobilieneigentümer stehen häufig vor der Herausforderung, nachzuweisen, dass ihr Gebäude zu den besten 15% oder 30% des nationalen oder regionalen Bestands gehört. Aktuell fehlen offizielle Daten zur Ermittlung dieser Benchmarks in Deutschland, was die Taxonomiekonformität zusätzlich erschwert. Die Europäische Kommission hat jedoch bereits technische Studien angestoßen, um diese Fragen zukünftig zu klären. Zudem wird erwartet, dass regelmäßige Anpassungen der Taxonomie-Verordnung erfolgen, einschließlich möglicher Erweiterungen des Anwendungsbereichs.

Besonders hervorzuheben ist, dass für Neubauten und Renovierungsmaßnahmen spezifische Vorgaben zum maximalen Wasserdurchfluss in Sanitärinstallationen gelten. Die Ausnahme von der wasser-sparenden Ausstattung betrifft nur private Eigenheimbesitzer und nicht Mehrfamilienhäuser. Diese Vorgaben stellen eine zusätzliche Herausforderung für die Branche dar, die sich an die neuen Regelungen anpassen muss.

Mit der neuen Möglichkeit zur Verifikation bei teilweiser Konformität verfolgt die ÖGNI also das Ziel, auch weniger konforme Projekte nicht ins Abseits zu drängen. Dies könnte insbesondere kleine Akteure im Immobilienmarkt stärken und die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit erheblich erhöhen. Diese Entwicklungen stehen im Einklang mit den Bestrebungen der EU, eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern und die Transparenz in der Baum- und Immobilienwirtschaft zu verbessern, wie es OTS berichtet.

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