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Neuer Entwurf für Energiewende: Chancen und Herausforderungen vor Ort

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu den Gesetzen des Energiewirtschafts (EnWG) und der Erneuerbaren Energien (EEG) hat die Gemüter in der Branche bewegt. In einer ersten Einschätzung äußerte sich Dr. Simone Peter, die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), positiv zu den Ansätzen des Entwurfs, hebt jedoch auch wichtige Schwächen hervor.

Ein zentrales Thema des Entwurfs ist das sogenannte „Energy Sharing“. Nachdem die Europäische Union bereits eine Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 gesetzt hatte, freuen sich viele Akteure über die ersten Schritte zur Implementierung. Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbrauchern, darunter Privathaushalte, Kommunen und kleine sowie mittlere Unternehmen, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zusammenzuschließen. Gemeinsam betreiben sie Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien, verteilen und verbrauchen die erzeugte Energie. Dies könnte nicht nur die Teilhabe der Bürger an der Energiewende steigern, sondern auch die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren fördern.

Schwächen im Bereich Netzverknüpfung

Obwohl der Entwurf positive Ansätze zur Verbesserung der Bedingungen für Netzanschlüsse von Erneuerbaren-Energien-Anlagen enthält, bleibt er in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurück. Dr. Peter bemängelt, dass innovative Konzepte zur Netzverknüpfung nicht berücksichtigt wurden. Ein entsprechender Vorschlag zur Überbauung der Verknüpfungspunkte, bei dem mehrere Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichermöglichkeiten kombiniert werden könnten, findet sich nicht im Entwurf. Damit wird eine wichtige Gelegenheit vertan, die vorhandene Netzinfrastruktur effizient zu nutzen und die Umsetzung von Erneuerbaren Energieprojekten zu beschleunigen.

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Der Entwurf sieht zudem einen einheitlich ausgestalteten Kapazitätsreservierungsmechanismus vor, was als wesentlicher Schritt zur Beschleunigung der Netzanschlüsse angesehen wird. Darüber hinaus sollen Verteilnetzbetreiber künftig ein zentrales Online-Tool zur Verfügung stellen, mit dem unverbindliche Netzanschlussauskünfte erteilt werden können. Ziel ist es, den Planungsprozess für Netzanschlüsse transparenter und verzugsloser zu gestalten.

Ein weiteres ungelöstes Problem sind die Maßnahmen für die Direktvermarktung sowie der Umgang mit negativen Strompreisen. Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen die Erzeugung von Strom die Nachfrage übersteigt, was zu fallenden oder gar negativen Preisen führt. Obwohl im Begleitschreiben zum Entwurf angekündigt wurde, diese Punkte ebenfalls zu bearbeiten, muss hier dringend gehandelt werden. Um die Kosten im Rahmen zu halten, fordert der BEE eine flexiblere Lösung, die sowohl auf die Erzeugung als auch auf die Speicherung und den Verbrauch von Energie abzielt.

Der Forderung nach einer Mengenabsicherung anstelle der bisherigen zeitlichen Förderung im EEG kommt dabei besondere Bedeutung zu. In einer umfassenden Studie hat der BEE bereits 2021 aufgezeigt, wie die Problematik negativer Strompreise adressiert werden kann, ohne die Bezahlbarkeit der Energiekosten zu gefährden oder die Investitionssicherheit zu beeinträchtigen.

– NAG

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