Das lang erwartete Gesetz zur Neuregelung der E-Wirtschaft, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), wurde kürzlich in Begutachtung gegeben. Mit diesem Gesetz werden sowohl der Ausbau als auch der Betrieb von Stromnetzen neu geregelt. Die Verteilernetzbetreiber begrüßen grundsätzlich den Entwurf, haben jedoch einige Bedenken hinsichtlich der Regelungen für die Verteilernetze. Sie sehen sich als Treiber der Energiewende, betonen jedoch, dass ihnen diese Rolle auch ermöglicht werden müsse.
Laut der Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, ist es notwendig, das Geschehen im Stromsystem rechtlich neu zu regeln, da eine technologische Revolution durch die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Digitalisierung und die Dezentralisierung des Stromsystems stattfindet. Daher sei es besonders wichtig, die Aufgaben und Möglichkeiten der Netze künftig angemessen zu regeln.
Der Geschäftsführer von Netz Burgenland, Florian Pilz, hebt als Positives hervor, dass die neuen Möglichkeiten der intelligenten Messgeräte für Planungs- und Forschungszwecke künftig besser genutzt werden können. Das Gesetz sieht auch eine neue Form der Dienstleistung im Stromsystem vor: Aggregatoren sollen unabhängig mit Strom handeln und im Auftrag von Konsumenten deren Verbrauch optimieren. Allerdings wurden eine langjährige Forderung der Netzbetreiber bezüglich der dynamischen oder statischen Leistungsregelung nur teilweise erfüllt.
In Bezug auf den Ausbau der Netze kritisiert Pilz die im ElWG vorgesehenen Fristen als unrealistisch. Die Ausbaufristen für Niederspannungsnetze und Mittelspannungen seien aufgrund der langen Lieferzeiten für Komponenten und Betriebsmittel nicht einzuhalten. Transformatoren beispielsweise haben derzeit Lieferzeiten von bis zu zwei Jahren. Die Netzbetreiber bemühen sich jedoch auch ohne gesetzliche Verpflichtung um einen schnellstmöglichen Ausbau.
Pilz bewertet auch die Transparenzbestimmungen des Gesetzes als überschüssig. Die Netzbetreiber sollen monatlich ihre freien Kapazitäten je Umspannwerk und Trafostation veröffentlichen müssen. Dies würde zwar die Planbarkeit für Stromproduzenten verbessern, sei jedoch mit großem Aufwand für die Netzbetreiber verbunden und biete nur geringen Informationsgehalt. Zudem müssten die Netzbetreiber Kapazitäten für Störungsfälle vorhalten, was die Verfügbarkeit beeinflusst.
Ein weiteres Problem ist die faire Kostenverteilung von Investitionen für die Energiewende. In Regionen mit vielen Produktionsanlagen für erneuerbare Energien steigt auch der Bedarf am Ausbau der Netze. Die Kosten für die Netze werden jedoch von den Endkunden über die Netztarife getragen, sodass die Vorreiter des Klimaschutzes finanziell benachteiligt sind.
Die Netzbetreiber warnen auch vor möglichen negativen Folgen durch die Umstellung auf monatliche Strom-Abrechnungen. Derzeit wird der Stromverbrauch jährlich abgerechnet und auf mehrere gleich hohe pauschale Zahlungen aufgeteilt. Bei monatlicher Abrechnung könnte die Stromrechnung in einem kalten Wintermonat leicht das Zehnfache eines warmen Sommermonats betragen, was zu Verunsicherungen führt und den Netzbetreibern einen hohen Aufwand verursacht. Daher sollte die Monatsabrechnung nur auf Wunsch der Kunden erfolgen.
Eine Tabelle mit Detailinformationen zu den im ElWG geregelten Punkten könnte hilfreich sein, um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Netzbetreiber und die Energiewende besser zu verstehen.
Quelle: Forum Versorgungssicherheit / ots