Wirtschaft

Neue EU-Verbandsklagenrichtlinie: Fairer Kompromiss für Unternehmer:innen

Der Nationalrat hat das Umsetzungsgesetz zur EU-Verbandsklagenrichtlinie verabschiedet. Mit dieser Gesetzesänderung werden sogenannte „Qualifizierte Einrichtungen“ berechtigt, kollektive Klagen im Namen von Verbrauchern gegen Unternehmen einzureichen. Dieses neue Verfahren ermöglicht es den Verbrauchern, Schadenersatz, Preisminderung oder Reparaturen einzufordern. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) betont, dass es wichtig ist, dass dieses Verfahren fair gestaltet wird und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.

Es ist von großer Bedeutung, dass die Rechte der beklagten Unternehmen im Zivilprozess gewahrt bleiben. Es darf nicht zu Vorverurteilungen oder amerikanischen Class-Action-Verfahren mit hohem Vergleichsdruck kommen. Die Überprüfung der Ansprüche, sowohl in Bezug auf ihre Begründung als auch auf ihre Höhe, ist ein zwingend notwendiger Bestandteil des Verfahrens.

Ein wichtiger Aspekt der Gesetzesänderung ist, dass Verbraucher durch das kollektive Abhilfeverfahren grundsätzlich nicht mehr Schadenersatz erhalten dürfen, als sie in einem individuellen Verfahren erhalten würden. Die Prüfung jedes einzelnen Anspruchs bleibt somit weiterhin von Bedeutung.

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Nach langen Verhandlungen und Diskussionen kann das nun verabschiedete Umsetzungsgesetz als tragfähiger Kompromiss angesehen werden. Es ist ein Schritt in Richtung eines fairen und praxistauglichen Verfahrens. Die Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ, Rosemarie Schön, betont die Bedeutung einer ausgewogenen Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird.

Quelle: In einem Artikel von www.ots.at zu sehen, wie www.ots.at berichtet, dass der Nationalrat das Umsetzungsgesetz zur EU-Verbandsklagenrichtlinie verabschiedet hat. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) äußert sich zu dem neuen Verfahren und betont die Bedeutung eines fairen Prozesses für alle Beteiligten.

Quelle/Referenz
ots.at

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