HolzmindenWirtschaft

Mindestlohn-Skandal in Holzminden: Unternehmer muss 197.000 Euro zahlen!

Ein Holzmindener Unternehmer wurde wegen gravierender Mindestlohnverstöße verurteilt und muss nun satte 197.000 Euro Bußgeld zahlen, nachdem er seine Mitarbeiter nur für tatsächliche Arbeitszeiten entlohnte und wichtige Vorbereitungszeiten ignorierte – ein Skandal, der die Arbeitsbedingungen in der Region auf den Prüfstand stellt!

In Holzminden hat ein Einzelunternehmer eine kräftige Geldstrafe in Höhe von 197.000 Euro erhalten, da er gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat. Dieser Fall dreht sich um die unzulässige Vergütung seiner Mitarbeiter, die bei einem internationalen Handels- und Logistikdienstleister beschäftigt waren. Laut einer Mitteilung des Hauptzollamtes Braunschweig wurde der Unternehmer für unzulässige Entlohnungspraxis bestraft, die über einen Zeitraum von fast zwei Jahren stattfand.

Von September 2019 bis Juni 2021 bezahlte der Unternehmer seine Angestellten lediglich für die Zeit, in der sie tatsächlich Lieferungen auslieferten. Tätigkeiten wie Sortieren, Laden und das Bearbeiten von Rücksendungen wurden dabei ignoriert, was gegen die Arbeitszeitregelungen verstößt. Es steht fest, dass der Arbeitgeber darüber informiert war, dass diese zusätzlichen Tätigkeiten als Arbeitszeit gelten sollten.

Schwere Verstöße und hohe Geldstrafe

Insgesamt wurden in 152 Fällen Lohnunterschreitungen festgestellt, die sich auf rund 57.000 Euro beliefen. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wurden nicht nur der unerlaubte Gewinn abgeschöpft, sondern es wurde auch eine Geldstrafe von etwa 197.000 Euro verhängt. Dies zeigt, wie ernst die Behörden Lohnverstöße nehmen und welche finanziellen Konsequenzen sie nach sich ziehen können.

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Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Unternehmer gegen die gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit gemäß dem Mindestlohngesetz verstoßen hatte. Statt tatsächlicher Arbeitszeiten wurden lediglich die Scannerlisten des Generalunternehmens verwendet, was unzulässig ist. Deshalb wurde ein zusätzliches Bußgeld von 10.000 Euro verhängt.

Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile rechtskräftig, was bedeutet, dass die Zahlung nicht angefochten werden kann. In solchen Fällen wird die Forderung durch die eigene Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts durchgesetzt, und es besteht sogar die Möglichkeit einer Erzwingungshaft. Die Ermittlungen wurden von den Zollbehörden in Bielefeld sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig durchgeführt.

Solche Fälle verdeutlichen die Wichtigkeit der konsequenten Durchsetzung des Mindestlohngesetzes. Die Behörden verfolgen Verstöße rigoros, um fairen Wettbewerb zu garantieren und die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, solche Verstöße zu melden, um eine gerechtere Arbeitsumgebung für alle zu schaffen.

Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf meine-onlinezeitung.de.

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