Gestern wurde im Plenum des österreichischen Parlaments ein Fristsetzungsantrag zur Behandlung der Verlängerung der Strompreiskompensation gestellt. Dieser wurde mit den Stimmen der NEOS, der Freiheitlichen und der Sozialdemokraten angenommen. Zusätzlich wurde ein entsprechender Entschließungsantrag der Freiheitlichen eingebracht. Die Industriellenvereinigung (IV) zeigt wenig Verständnis für das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung, da dadurch das wichtige Thema im nächsten Wirtschaftsausschuss nicht behandelt wird. Christoph Neumayer, Generalsekretär der IV, betont die enttäuschende Tatsache, dass ein zielgerichtetes Instrument, das die Wettbewerbsfähigkeit von Industrieunternehmen und Arbeitsplätze absichert, keine Unterstützung in der Regierung findet. Es wird gehofft, dass hier rasch noch eine Einigung im Sinne des Industriestandortes erfolgt.
Die Industrie fordert eine umgehende Verlängerung des Modells der Strompreiskompensation (SAG), da die Zeit zur Umsetzung immer knapper wird. Stromintensive Industrieunternehmen sollen gezielt im internationalen Wettbewerb unterstützt und Doppelbelastungen vermieden werden. Die Bundesregierung hat das Standortinstrument bereits für 2022 gewährt, jedoch steht die Ausweitung bis 2030 noch aus und muss dringend umgesetzt werden, um bestehende Wettbewerbsnachteile zu benachbarten Ländern zu beheben. Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, das keinen langfristigen Schutz gegen indirektes Carbon Leakage implementiert hat. Die heimische Industrie, die ohnehin unter hohen Energiepreisen leidet, benötigt langfristige Planungssicherheit, die nur mit einer klaren Zusage bis 2030 gegeben ist.
Besonders die Industrieunternehmen, die auf Elektrifizierung setzen, stehen aufgrund des fehlenden Strompreiskompensationsmodells unter massivem Druck und warten bereits lange auf eine Zusage der Bundesregierung. Die Zeit zur Umsetzung drängt, um die entsprechenden Fristen einhalten zu können.
Das Modell der Strompreiskompensation ermöglicht es EU-Staaten seit 2013, Unternehmen einen Teil der politisch verursachten indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit außereuropäischen Konkurrenten zu schaffen. 15 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien und Finnland, machen bereits Gebrauch von diesem Instrument und haben es bereits für die nächsten Jahre, größtenteils bis 2030, notifiziert. Die IV fordert daher eine rasche Verlängerung der Strompreiskompensation in Österreich, um die heimische Industrie langfristig zu stärken und wettbewerbsfähig zu halten.
Tabellen:
| EU-Länder mit Strompreiskompensation | Verlängerung bis |
|————————————-|—————–|
| Deutschland | 2030 |
| Tschechien | 2030 |
| Frankreich | 2030 |
| Slowakei | 2030 |
| Polen | 2030 |
| Spanien | 2030 |
| Finnland | 2030 |
Die oben genannten Länder haben die Strompreiskompensation bereits für die nächsten Jahre, größtenteils bis 2030, notifiziert. Österreich sollte diesem Beispiel folgen, um die heimische Industrie zu stärken.
Die Strompreiskompensation ist ein wichtiges Thema für die österreichische Industrie und ihre Wettbewerbsfähigkeit. Eine Verlängerung bis 2030 ist dringend notwendig, um bestehende Wettbewerbsnachteile zu beseitigen und die langfristige Planungssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung dem Drängen der Industrie nachkommt und das Modell der Strompreiskompensation entsprechend verlängert.
Quelle: Industriellenvereinigung / ots