In Deutschland haben zahlreiche Städte und Gemeinden erneut ihre Hebesätze für die Grundsteuer angehoben. Dies geschieht im Vorfeld einer Reform, die 2025 in Kraft tritt. Die Grundsteuer spielt eine entscheidende Rolle für die Finanzierungsstruktur vieler Kommunen, die in Zeiten knapper Kassen um jede Einnahme fürchten. Zum einen resultiert dies aus den hohen Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst der letzten beiden Jahre, die den Druck auf die kommunalen Finanzen erhöht haben.
In dieser Hinsicht hat das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln das neue Grundsteuer-Ranking für die einwohnerstärksten Städte Deutschlands veröffentlicht. Die Analyse umreißt die Veränderungen und zeigt, dass die Grundsteuer im Schnitt um 4,5 Prozent seit 2021 gestiegen ist.
Unterschiede in den Hebesätzen
In Bezug auf die teuersten Kommunen belegt Witten in Nordrhein-Westfalen den ersten Platz mit einem Hebesatz von 910 Prozent. Hier zahlen Eigentümer für ein typisches Einfamilienhaus jährlich 771 Euro Grundsteuer. Auf der anderen Seite steht Regensburg in Bayern, wo die Grundsteuer mit nur 335 Euro pro Jahr die niedrigsten Kosten aufweist, was einem Hebesatz von 395 Prozent entspricht.
Das Ranking spiegelt die verschiedenen Ansätze wider, die Städte bei der Festlegung ihrer Hebesätze verfolgen. Hier sind die zehn teuersten Städte in Deutschland:
Stadt | Hebesatz (%) | Jahresgrundsteuer (Euro) |
---|---|---|
Witten | 910 | 771 |
Offenbach am Main | 895 | 758 |
Mühlheim an der Ruhr | 890 | 754 |
Darmstadt | 875 | 741 |
Duisburg | 845 | 716 |
Herne | 830 | 703 |
Berlin | 810 | 686 |
Marl | 790 | 669 |
Remscheid | 770 | 669 |
Lünen | 760 | 644 |
Leverkusen | 750 | 635 |
Hagen | 750 | 635 |
Auffallend ist, dass einige kleinere Gemeinden sogar höhere Hebesätze haben. Ein Beispiel ist die Gemeinde Lorch in Hessen, die mit einem Hebesatz von 1050 Prozent weiterhin eine Spitzenposition einnimmt.
Gesetzliche Änderungen ab 2025
Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft treten wird, zielt darauf ab, die bisherigen Berechnungsgrundlagen zu modernisieren. Der Einheitswert, ein veralteter Maßstab zur Bewertung von Grundstücken, wird durch einen Grundsteuerwert ersetzt. Aktuell erfolgt die Berechnung der Grundsteuer durch die Multiplikation von Einheitswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz: Einheitswert × Grundsteuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer.
Für die Reform wird im Bundesmodell eine neue Berechnungsmethode vorgesehen, bei der künftig der Grundsteuerwert anstelle des Einheitswertes Verwendung finden wird. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern Anpassungen bei der Berechnung, was die Herausforderungen für die einzelnen Kommunen bei der Erhebung der Grundsteuer verschärfen könnte.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die kommenden Jahre für Eigentümer in Deutschland mit neuen finanziellen Herausforderungen verbunden sind, die durch die anstehende Reform und die aktuellen Hebesatzänderungen geprägt werden. Die Grundsteuer bleibt ein zentrales Thema der kommunalen Finanzpolitik, insbesondere in Zeiten stagnierender Einnahmen.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen rund um die Grundsteuer, lesen Sie mehr dazu im detaillierten Bericht auf www.merkur.de.
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