Görlitz. Im Landkreis Görlitz steht eine umstrittene Maßnahme bevor: Eine Verpflichtung für geflüchtete Menschen, sogenannte ehrenamtliche „Arbeitsgelegenheiten“ für 80 Cent pro Stunde zu übernehmen, wird frühestens Ende 2024 oder Anfang 2025 eingeführt. Diese Information wurde von Kevin Schlei, Pressesprecher des Landratsamts, im Namen des Ordnungsamts mitgeteilt. Ursprünglich plante Landrat Stephan Meyer (CDU), diese Regelung bereits im Sommer zur Diskussion zu bringen.
Das Thema wirft viele Fragen auf, insbesondere die Umsetzung und rechtlichen Rahmenbedingungen. Bislang haben alle angefragten sozialen Träger nur freiwillige Arbeitsgelegenheiten angeboten, was die Einführung der Pflichtarbeit verzögert hat. Schlei erläuterte, dass die Kommunen in einer Sitzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages dazu aufgefordert wurden, geeignete Angebote zu schaffen, die als verpflichtende Arbeitsgelegenheiten anerkannt werden. Diese sollen dann vom Sachgebiet Integration des Landkreises Görlitz auf ihre Tauglichkeit geprüft werden.
Hintergrund der Regelung
Die geplante „Arbeitspflicht“ zielt darauf ab, geflüchtete Personen, deren Asylverfahren noch laufen, zu gemeinwohlorientierten Tätigkeiten zu verpflichten. Dies betrifft insbesondere jene, die noch keine Arbeitserlaubnis für den regulären Arbeitsmarkt haben. Vertreter der CDU, BSW und SPD, die derzeit in Dresden über die Bildung einer neuen Landesregierung, oftmals als „Brombeer-Koalition“ bezeichnet, verhandeln, setzen sich für eine sachsenweite Umsetzung dieser Regelung ein. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Maßnahme stößt auf massive Kritik. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl warnen vor „Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen“ und heben hervor, dass die Verpflichtung zu solchen Tätigkeiten die rechtlichen und menschlichen Standards untergräbt, die für Asylsuchende gelten sollten.
Erste praktische Erfahrungen lassen sich bereits aus dem Saale-Orla-Kreis in Thüringen ziehen, wo eine ähnliche Regelung seit einem Jahr umgesetzt wird. Dort sind Asylbewerber in etwa 50 verschiedenen Einrichtungen tätig, was sowohl auf positive als auch auf negative Rückmeldungen gestoßen ist.
Die Diskussion um diese verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten wird weiterhin hitzig geführt, da sie zentrale Fragen zur Integration, zum Menschenrechtsschutz und zur fairen Behandlung von geflüchteten Personen berührt. Aktuell bleibt abzuwarten, wie sich die Gespräche in Sachsen entwickeln und welche konkreten Maßnahmen letztlich beschlossen werden. Weitere Details über die Vorgänge und deren mögliche Auswirkungen sind in einem Artikel auf www.saechsische.de nachzulesen.