In einem aktuellen Artikel auf www.ots.at wird über eine Anzeige des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen den österreichischen Energieversorger EVN berichtet. Der VSV wirft der EVN vor, ihre Kunden nicht über eklatante Preiserhöhungen informiert zu haben. Im Herbst 2022 erhöhte die EVN die Preise für Strom und Gas um bis zu 500 Prozent für Bestandskunden. Jedoch wurden die Privat- und Firmenkunden entgegen gesetzlicher Bestimmungen und den Anforderungen der EVN-eigenen Informationsblätter nicht rechtzeitig vor der Preiserhöhung informiert. Dies verhinderte, dass die Kunden ihr Sonderkündigungsrecht oder ihr Recht auf Widerspruch wahren und zu günstigeren Anbietern wechseln konnten.
Die Kunden wurden erst in ihrer Jahresabrechnung mit teils enormen Nachzahlungen mit den Preiserhöhungen konfrontiert. VSV-Obfrau Daniela Holzinger kritisierte die EVN scharf und betonte, dass sich Privathaushalte und Klein- und Mittelbetriebe solche Nachzahlungen in Höhe von 4.000 bis 8.000 Euro nicht leisten könnten. Holzinger warf der EVN vor, ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt zu haben und möglicherweise bewusst die Kunden nicht informiert zu haben, um den Wechsel zu günstigeren Anbietern zu verhindern.
Aufgrund dieser Vorwürfe hat der Verbraucherschutzverein Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erstattet. Der VSV unterstützt betroffene EVN-Kunden, darunter Privathaushalte und Klein- und Mittelbetriebe, bei Feststellungsklagen gegen die Preiserhöhungen. Kunden, die von der Preisexplosion betroffen sind, können sich jederzeit beim Verbraucherschutzverein melden.
Weitere Informationen und Unterstützung bietet der Verbraucherschutzverein auf seiner Website www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken einiger Energieversorger in Österreich und die Notwendigkeit, die Rechte der Verbraucher zu schützen und für transparentere Informationen zu sorgen.