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EU-blockiert: 15. Sanktionspaket gegen Russland bleibt hängen!

Der Streit in der Europäischen Union zeigt erneut seine Zähne: Am 11. Dezember 2024 wird das 15. Sanktionspaket gegen Russland verhängt, aber die Uneinigkeit unter den Mitgliedstaaten hat die Verabschiedung eines intensiveren Pakets im Vorfeld gehemmt. Mehrere Länder, darunter Lettland und Litauen, blockieren die gewünschten Maßnahmen, da sie die Streichung einer Klausel verlangen, die westlichen Unternehmen eine Fortsetzung ihrer Geschäfte in Russland ermöglicht, obwohl die meisten dieser Firmen die Zeit seit dem Ukraine-Konflikt nutzen sollten, um ihre Aktivitäten abzuwickeln, wie die Gmünder Tagespost berichtete.

Sanktionen und Schattenflotte

Das neue Sanktionspaket zielt insbesondere auf die sogenannte „Schattenflotte“ Russlands ab, die aus alten Öltankern besteht. Diese versuchen, die Preisobergrenze zu umgehen, die durch westliche Verbündete eingeführt wurde, um den internationalen Handel mit russischem Erdöl einzuschränken. Die EU-Staaten hatten sich zunächst darauf geeinigt, weitere Sanktionen einzuführen, doch interne Blockaden verzögern signifikante Fortschritte. Laut EU-Diplomaten zeigte sich sogar eine Bereitschaft der Kommission, die Anliegen von Lettland und Litauen im nächsten 16. Paket zu berücksichtigen, was auf eine mögliche Lösung hindeutet.

Zusammen mit dem 14. Sanktionspaket wurden auch neue Verbote für Transportunternehmen, die in russischem Besitz sind, erlassen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Unternehmen, die mit diesen Transportdienstleistern zusammenarbeiten, sich der rechtlichen Risiken bewusst sind. Ein Verstoß gegen diese Regelungen könnte erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Informationen über diese Bestimmungen finden sich detailliert auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das erklärt, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen, solange sie nicht über ein mögliches Verbot informiert sind, wie es bmwk.de ausführlich erläutert.

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Gesetzgebung
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Göppingen, Deutschland
Beste Referenz
gmuender-tagespost.de
Weitere Quellen
bmwk.de

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