Der österreichische Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig hat beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung der seit 1.1.2024 geltenden ORF-Haushaltsabgabe für über 300 Antragsteller eingereicht. Die Beschwerden werden von der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH finanziert, einer Konzerngesellschaft der Green Finance Group AG. Der Antrag stellt die Verfassungsmäßigkeit des gesamten Gesetzes zur ORF-Haushaltsabgabe in Frage, da bei Wegfall der Beitragspflicht das Gesetz inhaltsleer und unanwendbar wäre.
Die ORF-Haushaltsabgabe betrifft seit dem 1.1.2024 alle Haushalte in Österreich. Diese müssen unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder ORF-Programme konsumieren, einen monatlichen Beitrag von EUR 15,30 entrichten. Die Gebühr basiert auf der Meldepflicht nach dem Meldegesetz und nicht auf dem tatsächlichen Konsum des ORF.
Im Juni 2022 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass es eine Ungleichbehandlung darstellt, dass Personen, die ORF-Programme ausschließlich über Streaming-Dienste empfangen, keine GIS-Gebühr zahlen müssen. Der Gesetzgeber hatte bis Ende 2023 Zeit, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Die LVA24 hat in den letzten Monaten tausende Betroffene verzeichnen können, die mit der exzessiven Rechtslage nicht einverstanden sind. Sie sind unzufrieden damit, für etwas zu zahlen, das sie nicht nutzen möchten oder aufgrund fehlender Empfangsgeräte nicht nutzen können. Auch die Übermittlung von Meldedaten an die ORF-Beitrags Service GmbH wird als Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz angesehen.
Durch eine rasche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der ORF-Haushaltsabgabe durch den Verfassungsgerichtshof könnte Rechtssicherheit geschaffen und eine zusätzliche Belastung des Bundesverwaltungsgerichts vermieden werden. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Gebühr als unzulässig einstufen, würden Kunden möglicherweise eine Rückzahlung der zu Unrecht eingehobenen Gebühren erhalten.
Interessierte können sich weiterhin kostenfrei auf der Website der LVA24 mit einem Online-Fragebogen anmelden, bis der Individualantrag vom Verfassungsgerichtshof behandelt wird. Die Teilnahme erfordert Volljährigkeit und einen Hauptwohnsitz in Österreich.
Für mehr Details zur Sammelklage kann die Website www.lva24.at besucht werden.
Quelle: LVA24 Prozessfinanzierung GmbH / ots