Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuesten Entwicklungen bezüglich der Klagen des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen verschiedene Banken in Österreich auf Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. In einem Musterverfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) einer Klage gegen die Erste Bank stattgegeben. Die Erste Bank hat daraufhin Berufung eingelegt, jedoch überraschend vor der Entscheidung des Berufungsgerichts ihre Berufung zurückgezogen.
Dieses Vorgehen der Erste Bank lässt darauf schließen, dass das Urteil des BGHS die Argumente der Bank nicht ausräumen konnte. Dies ist ein Erfolg für den VSV und seine Kund:innen, denn es öffnet die Tür für weitere Klagen gegen Banken, die ebenfalls Kreditbearbeitungsgebühren verlangt haben.
„Wir sind bereit, mit allen Banken, einschließlich der Erste Bank, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und weitere Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wenn es jedoch keine Einigung gibt, werden wir weitere Klagen einreichen“, erklärt Mag. Miriam Faber, Juristin beim VSV.
Die Erste Bank ist nicht die einzige Bank, die mit Klagen konfrontiert ist. In den letzten Jahren haben viele österreichische Banken Kreditbearbeitungsgebühren von Verbraucher:innen verlangt. Dies wurde von vielen Kund:innen als ungerecht empfunden, da diese Gebühren oft hoch und undurchsichtig waren.
Im Jahr 2014 hat der Oberste Gerichtshof Österreichs entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind, es sei denn, die Bank kann nachweisen, dass tatsächlich Kosten angefallen sind. Dieses Urteil bildet die rechtliche Grundlage für die Klagen des VSV gegen die Banken.
In der nachstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über einige österreichische Banken und ob sie von der VSV-Klage betroffen sind:
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| Bank | Betroffen von VSV-Klage |
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| Erste Bank | Ja |
| Raiffeisen Bank| Nein |
| Bank Austria | Ja |
| BAWAG P.S.K. | Nein |
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Der VSV empfiehlt allen Verbraucher:innen, die in der Vergangenheit Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt haben, ihre Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls Klage einzureichen. Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auf der Website des VSV: www.verbraucherschutzverein.eu/kredit.
Insgesamt ist das zurückgenommene Berufungsverfahren der Erste Bank ein wichtiger Meilenstein für den VSV und Verbraucher:innen in Österreich. Es verdeutlicht den Erfolg der Klagen gegen ungerechtfertigte Kreditbearbeitungsgebühren und eröffnet vielen weiteren Betroffenen die Möglichkeit, ihr Recht einzufordern.
Quelle: Verbraucherschutzverein / ots