Wirtschaft

Brunner: Finanzpolizei verhängt Strafen in Höhe von 4,8 Mio. Euro im ersten Quartal

Die österreichische Finanzpolizei hat im ersten Quartal 2024 insgesamt 15.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in rund 7.100 Betrieben überprüft. Dabei wurden fast 2.100 Strafanträge gestellt, die zu einer Gesamtstrafhöhe von über 4,8 Millionen Euro führten. Die meisten Vergehen betrafen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, gefolgt von Schwarzarbeit und dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Im Bereich des illegalen Glücksspiels wurden ebenfalls fast 750.000 Euro an Strafen verhängt. Ein besonderes Problem bleibt die Zunahme von Scheinunternehmen, gegen die mit einem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz vorgegangen werden soll.

Im ersten Quartal wurden in Wien mit 1,2 Millionen Euro die höchsten Strafen beantragt, gefolgt von Niederösterreich mit 1 Million Euro und Oberösterreich mit 660.000 Euro. Die meisten Strafanträge wurden ebenfalls in Wien gestellt, gefolgt von Oberösterreich und Niederösterreich.

Auch der Kampf gegen das illegale Glücksspiel wird von der Finanzpolizei weitergeführt. Im ersten Quartal wurden 42 Kontrollen durchgeführt, was zu 32 Strafanträgen und einer Gesamtstrafhöhe von rund 750.000 Euro führte. Dies ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, was vor allem auf mehrere Großfälle im Raum Salzburg zurückzuführen ist.

Kurze Werbeeinblendung

Die Entwicklung von Scheinunternehmen bleibt weiterhin problematisch. In den ersten drei Monaten des Jahres wurden bereits 39 Scheinunternehmen identifiziert, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 28. Es gab jedoch erstmals eine Trendwende bei den Entsendungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland. Während es im ersten Quartal 2023 rund 54.600 Entsendungen gab, waren es dieses Jahr knapp 47.150.

Um effektiver gegen Scheinunternehmen vorgehen zu können, befindet sich derzeit ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Steuergerechtigkeit zu fördern, Steuerbetrug zu bekämpfen und die Rechtssicherheit zu stärken. Eine effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen ist die Einführung einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen.

Die Tabelle zeigt einen Überblick über die Strafverfahren und -höhen der Finanzpolizei im ersten Quartal 2024:

| Bundesland | Anzahl der Strafanträge | Strafhöhe in Euro |
|——————–|————————|——————-|
| Wien | 570 | 1.200.000 |
| Oberösterreich | 339 | 660.000 |
| Niederösterreich | 301 | 1.000.000 |
| … | … | … |

Mit diesen Maßnahmen wird die Finanzpolizei weiterhin gegen Abgabenhinterziehung, Sozialbetrug, Schwarzarbeit und illegales Glücksspiel vorgehen und damit die finanziellen Interessen Österreichs und den fairen Wettbewerb schützen.



Quelle: Bundesministerium für Finanzen / ots

Quelle/Referenz
ots.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"