Wirtschaft

Bestellerprinzip: Marktanalyse bestätigt Nachteile am Immobilienmarkt

Seit Juli 2023 müssen Mieter:innen in Österreich keine Provisionen mehr an Makler:innen für Mietobjekte zahlen. Stattdessen müssen nur diejenigen, die Makler:innen tatsächlich beauftragen, die Kosten übernehmen. Der Obmann des WKÖ-Fachverbandes Immobilien und Vermögentreuhänder, Gerald Gollenz, betont, dass qualifizierte Makler:innen eine rechtssichere Abwicklung von Transaktionen gewährleisten können und daher immer gegen das Bestellerprinzip waren.

Laut einer ersten qualifizierten Datenanalyse ist jedoch das Inseratvolumen auf dem Mietwohnungsmarkt um 20 Prozent gesunken. Viele potentielle Vermieter:innen möchten die Kosten für Makler:innen nicht alleine tragen und verzichten auf Vermietungen. Dies führt langfristig zu einer Verknappung des Angebots an Mietwohnungen und steigenden Preisen zu Lasten der Mieter:innen.

Zudem ergibt sich ein Rückgang bei gewerblichen Anzeigen, da immer mehr Eigentümer:innen ohne lizenzierte Makler:innen ihre Immobilien vermarkten. Dies bedeutet, dass Mieter:innen und Vermieter:innen alleine auf dem Markt und bei Vertragsabschlüssen sind und keine professionelle Unterstützung erhalten.

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Des Weiteren steigen die Nettomietpreise bei selbst vermarkteten Wohnungen von privaten Anbieter:innen. Das Fehlen einer marktüblichen Preisberatung durch Makler:innen führt zu höheren Kosten für Mieter:innen.

In ganz Österreich nimmt der Trend zur Selbstvermarktung von Immobilien durch Eigentümer:innen zu. Dadurch sind nicht nur steigende Mieten zu beobachten, sondern auch kleine Unternehmen, die aufgrund dieser Entwicklung schließen müssen.

Besonders in Wien sind die Auswirkungen am stärksten spürbar. Dort mussten die meisten Unternehmen schließen und es gibt den größten Rückgang an qualifizierten Makler-Mitarbeiter:innen. Dies trifft vor allem Frauen, die als qualifizierte Maklerinnen in Kleinstunternehmen tätig waren, besonders hart.

Ohne qualifizierte Makler:innen sind Mieter:innen und Vermieter:innen hoffnungslos den Nachteilen des Marktes ausgeliefert. Beide Seiten sind nicht mit ihren Rechten, Pflichten und Mietzinsbemessungen vertraut. Dies hat zur Folge, dass die Zahl von Betrügereien auf dem Wohnungsmarkt steigt, bei denen Mieter:innen Kautionen für nicht existierende Angebote bezahlen und ihre alte Wohnung kündigen.

Um sich als Mieter:in bestmöglich vor Betrug zu schützen oder als Vermieter:in die optimalen Mieter:innen zu finden, empfiehlt Gollenz die Inanspruchnahme von Makler:innen. Er rät dazu, sowohl bei der Vermarktung einer Wohnung als auch bei der Suche nach einer Wohnung ein Maklerunternehmen einzuschalten und vorab die WKO-Registrierung des Unternehmens zu überprüfen.

Die Marktanalyse zeigt, dass es ohne die Unterstützung von Makler:innen immer teurer wird, so Gollenz abschließend.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Auswirkungen des Bestellerprinzips auf den österreichischen Immobilienmarkt:

Auswirkungen des Bestellerprinzips auf den Immobilienmarkt in Österreich
– 20% Einbruch von Mietwohnungsanzeigen
Rückgang bei gewerblichen Anzeigen
Teurere Nettomieten bei selbst vermarkteten Wohnungen
Trend zur Selbstvermarktung durch Eigentümer:innen
Steigende Betrugsfälle auf dem Wohnungsmarkt
Anstieg von Schließungen kleiner Unternehmen

Es ist deutlich erkennbar, dass das Bestellerprinzip unerwünschte Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Österreich hat. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und ob es zu Anpassungen in der Gesetzgebung kommen wird, um die negativen Folgen zu mildern.

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf der oben genannten Pressemitteilung und enthält keine Meinung oder Position des Autors. Die Informationen in diesem Artikel sind faktenbasiert und dienen dazu, den regionalen Kontext und die Auswirkungen des Bestellerprinzips auf den österreichischen Immobilienmarkt zu beleuchten.



Quelle: Wirtschaftskammer Österreich / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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