Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zeigen eine positive Tendenz im August, da zahlreiche neue Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen wurden. Die Stelle des Jobcenters im Landkreis berichtet von einer erfreulichen Zunahme der Vermittlungen, die auf die Zusammenarbeit mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine hindeutet. Insbesondere zahlreiche Jugendliche und Erwachsene haben diesen Monat den Schritt in die berufliche Ausbildung gewagt.
Eine bedeutende Neuigkeit aus der Welt der Sozialleistungen ist die Gesetzesänderung, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Diese Änderung besagt, dass Vermieter die Kabelgebühren nicht länger als Betriebskosten auf die Mieter umlegen können. Für Empfänger von Bürgergeld bedeutet dies, dass die bisherige Übernahme dieser Kosten mit dem Auslaufen einer Übergangsregelung nicht mehr möglich sein wird. Ab dann müssen, sollten die Mieter weiterhin einen Kabelanschluss nutzen wollen, die Gebühren aus dem Regelbedarf getragen werden. Diese Entscheidung kommt im Kontext eines sich wandelnden Fernsehkonsums; immer mehr Menschen nutzen mittlerweile Streaming-Dienste und das Internet zur Mediennutzung.
Vermittlungen auf dem Arbeitsmarkt
Im August wurden insgesamt 110 Kunden des Jobcenters in Arbeit oder Ausbildung vermittelt. Darunter fielen 59 Menschen, die eine Anstellung fanden, während 51 scheinbar den Schritt ins Ausbildungssystem wagten. Auch unter den geflüchteten Ukrainern gab es positive Nachrichten: Zehn von ihnen starteten in diesen Monat eine Ausbildung. Seit Beginn des Jahres haben sich insgesamt 595 Menschen in Arbeit integriert – ein erfreuliches Zeichen für die Bemühungen um die Integration von Geflüchteten.
Ein bedeutender Aspekt dieser Integrationsinitiative ist die Einladung aller für den Arbeitsmarkt geeignet erscheinenden geflüchteten Personen zu einem Informationsgespräch. Diese Maßnahme, die bereits im Mai gestartet wurde, hat fast 90 Prozent der angeschriebenen Personen mobilisieren können. Diese hohe Akzeptanzrate führt zu einem sichtbaren Anstieg der Integrationen unter den Geflüchteten, insbesondere den Ukrainern, die auch ihre Sprach- und Integrationskurse erfolgreich abschließen.
Rückgang der Leistungsempfänger
Eine weitere positive Entwicklung zeigt sich im Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger im SGB II. Im August sind 6564 Personen auf Bürgergeld angewiesen, was einem Rückgang von 59 Personen im Vergleich zum Vormonat entspricht. Diese Zahl schließt auch 1041 geflüchtete Menschen aus der Ukraine ein, deren Zahl um 39 gesunken ist. Von den Bedarfsgemeinschaften, in denen sich Leistungsempfänger befinden, leben momentan 4433 Personen in erwerbsfähigen Haushalten, eine Abnahme um 43 im Vergleich zum Vormonat.
Die Arbeitslosenquote liegt derzeit bei 2,3 Prozent, was eine leichte Senkung im Vergleich zum Vormonat darstellt. In dieser Statistik sind 2134 Arbeitslose verzeichnet, 15 weniger als im Vormonat. Es ist wichtig zu betonen, dass die Zahl jener, die als arbeitslos gelten und Flüchtlinge aus der Ukraine sind, leicht um acht Personen gestiegen ist, jetzt aber bei 310 liegt.
Zusammenfassend zeigen die Entwicklungen im August ein Bild von Wachstum und positiver Bewegung auf dem Arbeitsmarkt. Die Anpassungen in der Sozialgesetzgebung könnten langfristig einige Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere für die Mindestsicherung von so vielen Menschen, die auf soziale Unterstützung angewiesen sind. Doch die steigenden Vermittlungen und der Zuwachs an Ausbildungsplätzen bieten Anlass zur Hoffnung und zeigen, dass Integration und Unterstützung Hand in Hand gehen können.
Pressemitteilung vom 30.08.2024
– NAG