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AMS empfiehlt Ausbildung, verweigert aber Förderung – Volksanwalt Achitz kritisiert Vorgehen

Die Pressemitteilung berichtet über den Fall von Anna-Sophie P., einer 23-Jährigen Frau mit einer 50-%-Behinderung, die trotz ihrer Behinderung die Pflichtschule und eine Teillehre im Handel absolviert hat. Da ein Job im Handel für sie nicht geeignet ist, hat sie sich an der Pädagogischen Hochschule Salzburg um eine Ausbildung beworben. Als eine von nur zwei Personen wurde sie in den Hochschullehrgang BLuE aufgenommen, der Studierende mit Beeinträchtigungen auf einen Assistenzberuf vorbereitet. Allerdings hat das Arbeitsmarktservice (AMS) Salzburg ihre Anfrage zur Übernahme der Kurskosten und zur Deckung des Lebensunterhalts abgelehnt, obwohl das AMS dieselbe Ausbildung auf der eigenen Website empfiehlt.

Das AMS begründet die Ablehnung damit, dass es sich bei dem Hochschullehrgang nicht um eine berufsbildende Ausbildung mit anerkanntem Abschluss handelt und keine erhöhten Vermittlungschancen sieht. Stattdessen wollte das AMS Anna-Sophie P. zu einem anderen Programm schicken, das jedoch eher für Frauen nach längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder höherem Alter geeignet ist. Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert diese Entscheidung und betont, dass es wichtig ist, Menschen mit Behinderungen langfristige Berufsperspektiven zu ermöglichen, anstatt sie nur in Hilfsjobs zu vermitteln.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht das gleiche Recht auf Arbeit vor und fordert einen wirksamen Zugang zu beruflicher Beratung, Ausbildung und Weiterbildung. Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Jahren, dass Menschen mit Behinderungen oft als arbeitsunfähig eingestuft werden und dadurch von AMS-Förderung und Vermittlung ausgeschlossen sind. Zumindest für Menschen bis 25 Jahre hat das Parlament diese Regelung nun geändert.

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Volksanwalt Achitz fordert das AMS auf, die Ausbildung von Anna-Sophie P. zu fördern und betont, dass dies auch mit einer finanziellen Absicherung und einer besseren Absicherung in der Sozialversicherung verbunden ist.

Im Folgenden befindet sich eine Tabelle, die Informationen zu relevanten Programmen und Fakten enthält:

Programm Zielgruppe
Hochschullehrgang BLuE Studierende mit Beeinträchtigung
Programm „frauenanderskompetent“ Frauen nach längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter

Diese Tabelle zeigt, dass das AMS Anna-Sophie P. zu einem Programm schicken wollte, das nicht für ihre Altersgruppe geeignet ist und nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse eingeht.

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Die Volksanwaltschaft hat einen Sonderbericht mit dem Titel „Lohn statt Taschengeld“ veröffentlicht, in dem auch weiterführende Informationen zu diesem Thema gefunden werden können. Die Volksanwaltschaft ist unter der E-Mail-Adresse post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.



Quelle: Volksanwaltschaft / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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