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Pilz-Saison startet mit Bußgeldern: Zoll stoppt illegalen Pilzschmuggel!

Die Pilz-Saison ist eröffnet: ZOLL in Singen bestraft vier Reisende aus der Schweiz, Italien und Österreich mit Bußgeldern von über 7.200 Euro für das unerlaubte Mitbringen von 71 Kilogramm geschützten Pilzen aus dem Schwarzwald!

Singen (ots)

Die Pilz-Saison hat begonnen und damit auch die Kontrollen der Zollbehörden. Am vergangenen Wochenende wurden im Hauptzollamt Singen mehrere Reisende überprüft, was zu einer erheblichen Menge an beschlagnahmten Pilzen führte. Die Zöllner fanden bei diesen Kontrollen insgesamt 71 Kilogramm Pilze, die die zulässige Menge für den Eigenbedarf überschritten. Die betroffenen Personen, darunter zwei Schweizer, ein Italiener sowie ein österreichischer Staatsbürger im Alter zwischen 48 und 73 Jahren, hatten zwischen 10 und 29 Kilogramm Pilze gesammelt, darunter auch den geschützten Steinpilz. Diese Pilze stammten überwiegend aus dem Schwarzwald, einem beliebten Sammelgebiet.

Sonja Müller, die Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, erläuterte die gesetzlichen Grundlagen: „Um die Natur zu schützen, erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz nur das Sammeln einer geringen Menge an Pilzen für den persönlichen Bedarf.“ Laut den Bestimmungen wurde in den vergangenen Jahren oft ein Richtwert von einem Kilogramm frischer Pilze pro Person und Tag verwendet. Dieses Regelwerk gilt für alle Pilzsammler, unabhängig von ihrem Wohnort in Deutschland.

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Bußgelder für Pilzsammler

Die Maßnahmen der Zollbeamten führten zu einem Bußgeld von insgesamt rund 7.200 Euro für die Reisenden, da sie gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hatten. Die Zöllner waren gezwungen, die beschlagnahmten Pilze zu vernichten, da eine sinnvolle Weiterverwertung nicht möglich war.

Das Bundesnaturschutzgesetz, genauer § 38, regelt die Entnahme einer geringen Menge an Pilzen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 BNatSchG, die mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann; in besonderen Fällen kann die Geldstrafe sogar bis zu 50.000 Euro betragen.

Die strengen Kontrollen sind ein klarer Hinweis darauf, dass das Sammeln von Pilzen nicht nur eine Freizeitbeschäftigung ist, sondern auch mit Verantwortlichkeiten verbunden ist. Der Schutz der Natur hat oberste Priorität, und die Behörden bleiben wachsam, um sicherzustellen, dass niemand die Vorschriften missachtet.

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