Deutsche Staatsanwälte fordern 15 Jahre Haft für McCann-Verdächtigen
Christian Brueckner, ein 47-jähriger Deutscher, steht vor dem Landgericht in Braunschweig, Norddeutschland, wegen Straftaten, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Die lokalen Medien haben ihn als Verdächtigen identifiziert. Der Prozess, der im Februar begann, hat nun die Phase der Schlussplädoyers erreicht, die am Mittwoch starteten.
Schlussplädoyers und Anklage
Die Staatsanwältin Ute Lindemann beantragte eine Verurteilung zu zwei Fällen von Vergewaltigung und zwei Fällen von sexueller Misshandlung. Zudem forderte sie, dass Brueckner nach einer 15-jährigen Haftstrafe in preventive Untersuchungshaft genommen werden soll. Lindemann erklärte auch, dass er in einem dritten Fall von Vergewaltigung freigesprochen werden sollte.
Verteidigung und zu erwartendes Urteil
Die Verteidigung wird voraussichtlich am Montag ihre Argumente vorbringen, und am Dienstag könnte ein Urteil fallen. Brueckners Anwalt hatte im Februar erklärt, dass sein Klient nicht auf die Anklagen reagieren werde, jedoch eine Freisprechung erwarte. Im deutschen Rechtssystem gibt es keine formalen Plädoyers und keine Verpflichtung für die Angeklagten, sich zu äußern.
Zusammenhang mit dem McCann-Fall
In Bezug auf den Fall von Madeleine McCann, wo Brueckner ebenfalls unter dem Verdacht des Mordes steht, wurden bislang keine Anklagen erhoben. Er lebte viele Jahre in Portugal, unter anderem in dem Ferienort Praia da Luz, zur Zeit von Madeleines Verschwinden im Jahr 2007. Brueckner hat jegliche Beteiligung an ihrem Verschwinden bestritten.
Aktueller Haftstatus
Der Verdächtige verbüßt momentan eine siebenjährige Haftstrafe in Deutschland wegen einer Vergewaltigung, die er 2005 in Portugal begangen hat. Im Juli hob das Gericht einen Haftbefehl in den Fällen auf, die Gegenstand des aktuellen Verfahrens sind, da sich kein „dringender Verdacht“ gegen den Angeklagten ergab. Allerdings bleibt er aufgrund der bestehenden Haftstrafe weiterhin in Untersuchungshaft.
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