Der Kärntner Verein für Gesundheitsförderung steht im Fokus aufgrund bedeutender Änderungen, die in der Zusammenarbeit mit der Landesregierung erfolgen. Der Verein, unter der Leitung von Gesundheitslandesrätin Beate Prettner (SPÖ), hat in der Vergangenheit diverse Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung, wie etwa „Gesunde Gemeinde“, erhalten. Trotz der finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung wurden Zweifel an der Transparenz des Vereins laut, insbesondere nach einer kritischen Prüfung durch den Landesrechnungshof, die auf eine problematische Personalpolitik hinwies. In diesem Zusammenhang wies die Landesregierung die Vorwürfe zurück und betonte, dass die Mitarbeiter ausschließlich im Sinne des Epidemiegesetzes tätig waren, insbesondere im Contact Tracing und bei der Bearbeitung von Anträgen auf Verdienstentgang, wie kaernten.orf.at berichtete.
Liquidierung des Vereins
Im Zuge dieser Entwicklungen plant die Landesregierung nun die Auflösung des Vereins. Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer bezeichnete diesen Schritt als „einzig richtig“ und bezeichnete die Ergebnisse der Überprüfung als sehr negativ. Er kritisierte die ungenügende Transparenz und die parallelen Personalstrukturen, die sich außerhalb des Landesdienstes gebildet hätten. Es wird klargestellt, dass die momentan 63 Mitarbeiter des Vereins nicht automatisch im Landesdienst übernommen werden, jedoch die Möglichkeit besteht, sich auf ausgeschriebene Landesstellen zu bewerben. Prettner betonte, dass während der Epidemie keine Anstellungsmöglichkeiten im Land existierten, was die aktuelle Vereinsstruktur erklärt.
Zusätzlich sind die Statuten des Vereins, die als Grundlage für die Organisation dienen, von zentraler Bedeutung. Die Gründerinnen und Gründer sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu respektieren, wie aus dem Vereinsgesetz hervorgeht. Besondere Beachtung gilt dabei dem Vereinszweck, der klar und präzise formuliert werden muss, um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu gewährleisten. Änderungen an den Vereinsdaten können von autorisierten Vertretern über das zentrale Vereinsregister vorgenommen werden, was durch die Bereitstellung von Online-Formularen erleichtert wird, wie salzburg.gv.at mitteilt.