Der Geschenkezauber kann schnell zum Alptraum werden! Gerade an Festtagen bringt nicht jedes Präsent Freude. Was tun, wenn ein Kleidungsstück nicht passt oder ein Elektrogerät defekt ist? Laut dem Verein für Konsumentenschutz (VKI) hat der Käufer nicht automatisch das Recht auf Rückgabe eines im Geschäft gekauften Artikels. Der Umtausch ist oft eine freiwillige Entscheidung des Händlers, und es ist ratsam, sich schon vor dem Kauf über die Umtauschbedingungen zu informieren. Ein schlichtes Umtauschrecht gibt es nicht, stattdessen bieten viele Händler als Kulanzstatus Gutscheine oder Waren im Austausch an, wenn das Geschenk nicht den Erwartungen entspricht, wie krone.at berichtete.
Online-Käufer profitieren hingegen von einem gesetzlich festgelegten Rücktrittsrecht. Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung kann ein Artikel zurückgegeben werden, sofern es sich nicht um personalisierte Produkte handelt. Doch aufgepasst: Die Gewährleistung bleibt für alle Artikel bestehen. Bei Mängeln, wie einem defekten Elektrogerät, hat der Käufer das Recht auf Umtausch, Reparatur oder Rückzahlung, während eine Garantie immer eine freiwillige Zusatzleistung ist. Diese freiwillige Garantie variiert, aber wenn sie angeboten wird, kann der Kunde darauf bestehen, wie Helpster.de erklärt. Käufer sollten sich also bewusst sein, dass sie bei einem Mangel im ersten halben Jahr nach Kauf die defekte Ware problemlos zurückgeben können und das zwar nicht für unpassende Kleidung gilt, diese jedoch fälschlicherweise als gekauft betrachtet wird.
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