Über das Vermögen des SK Austria Klagenfurt wurde am heute, dem 6. Februar 2026, ein Konkursverfahren eröffnet. Dies geht aus einem aktuellen Insolvenzedikt des Landesgerichts Klagenfurt hervor. Der Verein hat seinen Sitz in der Siebenhügelstraße, und das Gericht hat den Klagenfurter Rechtsanwalt Michael Pontasch-Müller als Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe wird es sein, die wirtschaftliche Lage des Vereins zu prüfen und mögliche Sanierungsoptionen zu eruieren.
Insolvenzverfahren beinhalten für die betroffenen Institutionen oft eine ungewisse Zukunft. Der SK Austria Klagenfurt bedauert die Entscheidung des Gerichts und plant, Rekurs gegen diese Entscheidung einzulegen. Der Verein vertritt die Auffassung, dass eine vollständige Zahlungsfähigkeit vorhanden sei. Um die Situation zu klären, werden weiterhin laufende Zahlungsverpflichtungen, die nicht erfüllt werden konnten, analysiert.
Wichtige Verfahrensdaten
Die erste Berichts- und Prüfungstagsatzung des Verfahrens ist für den 31. März 2026 angesetzt. Bei dieser Sitzung wird über die weitere Vorgehensweise entschieden, die sowohl eine mögliche Fortführung als auch die Schließung des Betriebs umfassen kann. Gleichzeitig findet die erste Gläubigerversammlung statt, zu der alle Gläubiger aufgefordert sind, ihre Forderungen bis spätestens 16. März 2026 beim Gericht anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Laut Angaben von AKV EUROPA sind Forderungen bis 3.000 Euro kostenlos anzumelden, lediglich eine Gerichtsgebühr in Höhe von 31 Euro fällt an.
| Verfahrensdaten | Details |
|---|---|
| Gericht | Landesgericht Klagenfurt |
| Verfahrenseröffnung | 06.02.2026 |
| Berichtstagsatzung | 31.03.2026, 10:30 Uhr |
| Gläubigerversammlung | 31.03.2026, 10:30 Uhr |
Das Insolvenzverfahren könnte jedoch auch für den Traditionsverein SK Austria Klagenfurt eine Chance zur Sanierung darstellen. Ob der Spielbetrieb langfristig gesichert werden kann, hängt maßgeblich von der Findung von Investoren oder Unterstützern sowie der Vorlage eines tragfähigen Sanierungskonzepts ab. Dies ist nicht nur für die funktionierenden Mannschaften von Bedeutung, sondern auch für die lange und erfolgreiche Geschichte des Vereins.
Rechtlicher Kontext
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Insolvenzverfahren in Vereinen sind vielschichtig. Gemäß den Bestimmungen sind die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, einen Insolvenzantrag unverzüglich zu stellen, sobald eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit festgestellt wird. Dieses Vorgehen schützt sowohl die Gläubiger als auch den Verein selbst vor negativen Konsequenzen. Das Insolvenzverfahren ermöglicht es dem Verein, seine Rechtsfähigkeit zu bewahren, auch wenn die Zukunft ungewiss ist. Der SK Austria Klagenfurt bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens rechtsfähig und wird weiterhin durch den Vorstand vertreten, während die Mitglieder verpflichtet sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, bis eine endgültige Entscheidung über den Fortbestand des Vereins getroffen wurde. Diese Informationen zum Vereinsrecht wurden auf deutsches-ehrenamt.de bereitgestellt.