Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich erneut mit dem Sterbeverfügungsgesetz auseinandergesetzt, welches seit 2021 in Kraft ist. In mehreren Anträgen, die von einem Verein sowie vier Personen - darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt - eingebracht wurden, wurde die Verfassungsmäßigkeit wichtiger Bestimmungen in Frage gestellt. Die Antragsteller kritisieren, dass die notwendigen "zeitraubenden und kostspieligen" Formalitäten es leidenden Menschen praktisch unmöglich machen, einen schnellen und selbstbestimmten Tod mit Unterstützung Dritter zu erreichen, so berichtete Kleine Zeitung.
Das Sterbeverfügungsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Sterbeverfügung erstellt werden kann. Nach den jüngsten Einschätzungen des VfGH ist eine solche Verfügung nur zulässig, wenn die Person an einer unheilbaren oder schweren Krankheit leidet. Die Antragsteller fordern die Aufhebung bestimmter Vorschriften, unter anderem die Verpflichtung, dass einer der aufklärenden Ärzte über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss, sowie die Regelung, dass eine Sterbeverfügung nur ein Jahr gültig ist. Der VfGH stellte jedoch fest, dass diese Maßnahmen im Interesse eines informierten und selbstbestimmten Entscheids der leidenden Menschen gerechtfertigt sind, was die Mittel zur Unterstützung des Selbstbestimmungsrechts betrifft, wie VfGH detailliert erläuterte.
Entscheidungen des VfGH und deren Auswirkungen
In seiner Entscheidung hob der VfGH auch einige Bestimmungen als teilweise verfassungswidrig auf. Besonderes Augenmerk fiel auf das Verbot der Werbung für Hilfeleistungen zur Selbsttötung, das nunmehr gelockert wird. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für das öffentliche Diskurs über Sterbehilfe und das Recht auf Selbstbestimmung haben. Die verfassungsrechtlichen Überlegungen des VfGH betonen die Notwendigkeit, die Menschenrechte der erkrankten Personen zu wahren, während gleichzeitig der rechtliche Rahmen für Hilfeleistungen zur Selbsttötung präzisiert wird. Die neuen Entwicklungen sollen voraussichtlich am 1. Juni 2026 in Kraft treten, was für viele Betroffene von großer Bedeutung sein könnte.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung