Die Weihnachtszeit bringt nicht nur festliche Stimmung, sondern auch einen Anstieg an Online-Bestellungen und Paketzustellungen mit sich. Doch was geschieht, wenn ein Paket beschädigt oder verloren geht? Maria Semrad, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), klärt wichtige Fragen zu Verbraucherrechten im Zusammenhang mit Paketzustellungen. Grundsätzlich haftet der Online-Händler, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde, für Transportschäden und Verluste. Sollte jedoch ein anderer Zustelldienst beauftragt werden, können die Verbraucher ihre Ansprüche direkt gegenüber diesem geltend machen, wie auf ots.at erläutert wurde.
Regeln bei der Zustellung
Ein häufiges Problem ist die Praxis, Pakete einfach vor die Tür zu stellen. Dies ist nicht erlaubt: Geht ein solches Paket verloren oder wird beschädigt, haftet der Versender und nicht der Zustelldienst. Zudem ist eine persönliche Zustellung durch den Paketzusteller eine Option, die jedoch oft teurer ist. Verbraucher sollten vor der Bestellung klären, wie die Lieferung erfolgt, insbesondere wenn sie einen Zusatzservice wie die persönliche Zustellung wünschen, wie ebenfalls von der Verbraucherzentrale beschrieben wird.
Bei Problemen mit der Rücksendung von Waren müssen Käufer grundsätzlich die Rücksendekosten tragen, es sei denn, die Ware ist beschädigt oder entspricht nicht den vereinbarten Eigenschaften. In diesen Fällen ist der Händler verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen. Besonders wichtig ist es für Verbraucher, darauf zu achten, dass Waren im unversehrten Zustand zurückgeschickt werden. Unstimmigkeiten können an die nationalen Verbraucherberatungen oder relevante Schlichtungsstellen gerichtet werden.
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