In den Geschäften sorgt der Umtausch von Weihnachtsgeschenken in diesem Jahr für rege Aktivitäten. Die durchschnittliche Höhe von Gutscheinen liegt bei etwa 100 Euro, während viele Beschenkte sogar 200 Euro in bar erhalten haben, berichtet orf.at. Laut Handelsverband plant jeder zehnte Käufer in den kommenden Tagen, Geschenke umzutauschen. Besonders häufig werden Kleidung, Deko-Artikel, Bücher sowie Haushalts- und Elektrogeräte zurückgebracht. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich, vertreten durch Martin Sonntag, verweist hingegen auf einen Anstieg gezielten Einkaufens. Dies hat zu weniger Fehlkäufen und damit zu einer verringerten Anzahl von Rückgaben geführt.
Umtauschrechte und Regelungen
Werden Waren zurückgegeben, sind die Gründe entscheidend. Umtausch ist grundsätzlich nur bei mangelhafter Ware möglich. Verbraucher können innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf bei einem Mangel eine Nachbesserung verlangen. Wenn der Verkäufer den Fehler nicht beheben kann, steht dem Kunden das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises zu, wie helpster.de erläutert. Bei einwandfreier Ware besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch; viele Händler bieten diesen Service aus Kulanz an, weshalb Kunden oft Gutscheine anstelle von Bargeld erhalten.
Der Handel setzt zudem auf Rabattaktionen und Ausverkäufe, um die Warenbestände zu reduzieren. Während einige Geschäfte bereits vor Weihnachten mit Rabatten lockten, startet der allgemeine Ausverkauf jetzt, um Kunden anzuziehen. Die Verbraucher sollten auch die Gültigkeit ihrer Gutscheine beachten. Diese sind in der Regel ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig und können oft nur in der Höhe ihres Wertes eingelöst werden.
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