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Geschenke umtauschen: Alles, was Sie nach Weihnachten wissen müssen!

Die Arbeiterkammer hat nach Weihnachten wichtige Informationen für Verbraucher veröffentlicht, die Geschenke umtauschen oder reklamieren möchten. Im Online-Handel besteht ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, während im stationären Handel kein gesetzliches Umtauschrecht existiert, es sei denn, Händler bieten dies an. Verbraucher sollten darauf achten, die Verpackungen ihrer Geschenke aufzubewahren, um mögliche Umtauschvorgänge zu erleichtern. Sollte ein gekauftes Produkt defekt sein, haben Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung das Recht auf Reparatur oder Austausch innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum, wie oe24.at berichtet.

Gesetzliche Gewährleistung und Gutscheinliebe

Bei mangelnder Ware sind Händler dazu verpflichtet, diese nachzubessern. Tritt der gleiche Defekt erneut auf, kann der Kunde auf eine Rückerstattung bestehen. Gutscheine, die oft nach dem Fest eingelöst werden, sind in der Regel bis zu 30 Jahre gültig, sollten aber schnell genutzt werden, da sie im Insolvenzfall des Anbieters wertlos werden können. Ein wichtiger Punkt ist, dass Händler nicht ohne Grund die Frist für die Einlösung von Gutscheinen kürzen dürfen. Das gilt auch für die gesetzlichen Rahmenbedingungen: Laut europa.eu haben Verbraucher auch Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren für alle gekauften Waren. Sollte ein Mangel innerhalb eines Jahres auftreten, ist der Käufer nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass er bereits bei der Lieferung bestand.

Besonders von Bedeutung ist, dass auch digitale Dienstleistungen und Waren der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen. Das Recht auf eine Rückgabe von online gekauften Waren innerhalb von 14 Tagen bleibt ebenfalls bestehen, wobei bestimmte Ausnahmen, wie personalisierte Produkte, zu beachten sind. Diese Informationen sind sowohl für Kaufentscheidungen als auch für die Einhaltung von Verbraucherrechten essenziell.

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Ort des Geschehens


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Was ist passiert?
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Genauer Ort bekannt?
Belgien
Beste Referenz
oe24.at
Weitere Quellen
europa.eu

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